Aug 26 2008
Verlust an Wettbewerbsfähigkeit: Richter fordern mehr Geld
Neulich war im Spiegel (34/2008, S. 15) zu lesen, dass Deutschlands Richter mehr Geld fordern. “Die viel zu schlechte Bezahlung im Staatsdienst führe zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit der Judikative beim Werben um hochqualifizierte Juristen.”
Der Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes C.Frank wird in einer Presseerklärung des BDVR zitiert: „Gerade der Abstand zwischen den Bezügen auf der Ebene der Associates bzw. der juristischen Führungskräfte der mittleren Ebene und der richterlichen Eingangsbesoldung bereitet uns große Sorge. Auf dieser Gehaltsebene steigen Berufsanfänger ein, um die der Staat mit der freien Wirtschaft konkurriert. Nur eine erhebliche Anhebung der Besoldung schafft die Voraussetzung, dass die für den Richterdienst erforderlichen besonders qualifizierten Juristen gewonnen werden können“.
Lässt sich gewiss über die Notwendigkeit einer angemessenen Besoldung für Richter und Staatsanwälte - auch rechtlich oder sogar verfassungsrechtlich argumentiert - streiten und mögen dort tatsächlich Defizite auszugleichen sein, ist es irgendwie typisch - ja für was eigentlich -, dass man Nachwuchsprobleme ausschließlich an “Anfangsgehältern” festmachen möchte.
Möchte ich gar nicht bestreiten, dass dieses durchaus ein Grund für die Berufswahl ist - wenn man denn die Wahl hat - fallen mir spontan eine Vielzahl von Gründen ein, warum man sich für oder gegen den Richterberuf entscheiden könnte.
Seit dem 1. Semester habe ich nur zu hören bekommen, dass man ein “Super-Examen” braucht.
Dem stand dann seinerzeit jedenfalls in Baden-Württemberg gegenüber: Kopplung von Richteramt und Staatsanwaltschaft. Noch nicht einmal für eine Beamtung hätte ich das gewollt.
Umgekehrt gibt es doch sicher immer noch eine Vielzahl von Jungjuristen, die für die Beamtung und lebenslange soziale Sicherheit alles in Kauf nehmen würden. Und mit den Worten des Law blog : “Dass diese Sicherheit heute mehr denn je ein Vorteil sein könnte, scheint den Beamtenvertretern nicht in den Sinn zu kommen.”
Davon abgesehen sticht mir aber vor allem eine Diskrepanz ins Auge: Auch wenn die Referendarsausbildung weiterhin am Staatsdienst ausgerichtet ist, lernt der juristische Nachwuchs doch eigentlich nur noch, dass Leistung zählt: Nur die besten kommen oben an!
Warum sollte sich nun jemand, der derartig leistungsorientiert ausgebildet wurde, in einen Apparat begeben, wo Leistungs- und Gestaltungsspielraum erst in der sehr dünnen Luft der Obergerichte existiert, wo andere auf viel längere Dienstzeiten zurückblicken u.s.w., wenn er die freie Wahl hat, auch dort einzusteigen, wo er in wenigen Jahren ganz, ganz oben sein kann.
Ja und was ist dann die Unabhängigkeit des Richters an einem Amtsgericht? Scheidungen am Fließband oder “Kleinkriminelle” über Jahre? Die fixe Idee eines “Richter Gnadenlos”? Die großzügige Bewilligung von PKH, als moralische Befriedigung gegenüber dem armen Teufel, der seine Rechte verletzt sieht, auch wenn die Erfolgsaussichten alles andere als rosig aussehen? Oder bis hin zu einer “Auslegung”, dass man sich als Zuschauer nur fragt, wozu man eigentlich Jura studiert, wenn in der Rechtspraxis alles anders ist - zumindest am Amtsgericht - und die Berufung garantiert ist? Als “Spitzenjurist” muss man hier schon einigermaßen hartgesotten sein, um für eine Beamtung eine möglicherweise jahrelange Amtszeit am Amtsgericht zu ertragen.
Gut hier dürften die Rechtsanwälte auch nicht ganz unbeteiligt sein, die sich natürlich über eine Berufung freuen können. Aber wenn ich an sich im Sachvortrag ankeifende Parteien in der Revision denke oder der erste Blick in die BGH-Rspr. ausreicht, um sagen zu können, dass ein AG-Urteil Welten von der ständigen Rspr. des BGH entfernt ist, stelle ich die Attraktivität des Richteramtes durchaus in Frage.
Darüberhinaus scheinen mir die Probleme der Judikative nicht erst gestern entstanden zu sein und auch die Absenkung der Staatsnote hat nicht erst letztes Jahr stattgefunden.
Ich weiss nicht, wie man die “Streitwut” der Bürger bezähmen soll, wie man alle Rechtsanwälte dazu bringt, auch einmal dem Mandanten zu sagen, er hat keine Aussichten auf Erfolg?
Und für die Attraktivität des Richteramtes stellt sich nicht nur die Frage nach einer angemessenen Besoldung, sondern bleiben nun einfach auch noch über Jahre die Juristen im System, die über die reduzierte Staatsnote in die Beamtung gerutscht sind, mögen sie vereinzelt auch eigentlich richtig schlecht sein.
Es dürfte also nicht nur die Juristenausbildung zu reformieren sein, sondern der ganze Justizapparat. Mit einer höheren Besoldung ist es sicher nicht getan und ich jedenfalls habe an der Uni noch nie einen Richter gesehen, der darüber aufgeklärt hätte, wie die Aufstiegsperspektiven und Aufstiegswege im Richteramt aussehen. Vielleicht würde das den Weg ebnen, dass der Elitenachwuchs teilweise auf das Ziel zustrebt, einmal BGH-Richter zu werden.






Auf der anderen Seite kann ich mich nicht erinnern, in 20 Jahren Nordsee-Sommerferien einen solchen Sturm erlebt zu haben - zwei ganze Sommer in Schleswig-Holstein hatte es nicht einen Tag geregnet (1992 und 1994). 
An einem Tag waren dann aber sogar die Hunde nicht begeistert, haben sich aber im Endeffekt wacker geschlagen.
Wenn ich da an Berlin denke! Außer im Grunewald sind die Hundeauslaufgebiete zwar nette Hundespielplätze aber sicher keine Auslaufgebiete! Man scheint hundefreundlicher zu sein als in Deutschland. Auch ausgewiesene Hundestrände und Hundeverbote - so etwa auf Sylt - gibt es nicht. Überhaupt lief der Hunde eigentlich immer unangeleint mit, außer bei schönen Wetter nachmittags am Strand.
Allerdings fürchtete ich weniger Sanktionen, als es mir einfach zu peinlich gewesen wäre, mich für geklaute Bälle oder Schuhe zu entschuldigen. Drohte diese Gefahr nicht - morgens um 7.00, bei Sonnenuntergang oder Sturm - ging es wunderbar ohne Leine.


