Monatsarchiv für November 2008

Nov 29 2008

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Hundeausbildung: Gehorsam und Selbständigkeit widersprechen sich nicht!

Für die Hundeausbildung, vor allem die des Jagdhundes, gibt es kein Patentrezept. Schon deshalb lässt sich nicht generell behaupten, dass Jäger ihre Hunde grundsätzlich zu hart ran nähmen oder die Hunde dann nicht “umweltverträglich” seien. Richtig ist indessen, dass der Jagdhund als guter Jagdhund zuverlässig sein muss und Esotherik oder anti-authoritäre Hundeerziehung solche Hunde sicher nicht hervorbringen.

Ajax Apport!
Ajax vom Teufelslauch

Es ist ein offenens Geheimnis: Über die optimale Jagdhund-Ausbildung kann man streiten. Einigkeit besteht darüber, was der jagdlich geführte Jagdhund nachher je nach Einsatzbereich können muss und was er nicht soll bzw. darf. Aber schon über die “Umweltverträglichkeit” des vierbeinigen Jagdgenossen kann man sich streiten:

In Stadt und/oder Wohnung bestehen andere Anforderungen als bei Zwingerhaltung auf dem Land.
Wird Mannschärfe gefördert oder soll sie soweit wie möglich unterbunden werden? Geht es nur darum, den Hund zu optimalen Prüfungsergebnissen zu bringen und nachher im jagdlichen Einsatz auf die Nachsuche zu spezialisieren - ansonsten soll der Hund im Auto warten - oder möchte man den Hund als ständigen Begleiter und Jagdgefährten im Revier? Und so weiter und sofort!

Die meisten dieser Fragen beantworten sich schnell aus den Lebensumständen: In der Stadt kann man angesichts der Reizüberflutung des Hundes durch Mensch und Stadt wenig mit einem Hund anfangen, der bei allem Neuen in helle Aufregung gerät und so viel Mannschärfe hat, dass er bei fremden Menschen gleich das Giften anfängt. Er muss verträglich sein.
Sollte hier die Frage kommen, was ein Jagdhund in der Stadt verloren hat: Natürlich kommt er in der Stadt nicht zum jagdlichen Einsatz. Umgekehrt schließt das Leben in der Stadt aber die Haltung eines Jagdhundes nicht aus, wenn nur ausreichend Gelegenheit besteht, aus der Stadt in den jagdlichen Einsatz zu kommen. Manchmal kann es für den Städter und seinen Stadthund einfacher sein, regelmäßig auf die Jagd zu gehen, als für denjenigen, der zwar mitten in seiner Jagd lebt, aber leider täglich pendeln muss. Und ob ein Hund mehr ausgelastet ist, den man einmal täglich aus dem Zwinger lässt oder der, der in der Stadt andauern gefordert ist. Auch darüber kann man streiten.
Das Stadtleben bietet damit bezogen auf die Ausbildung des Junghundes einen riesengroßen Vorteil: Man kommt nicht umhin, von Anfang an und auf Dauer daran zu arbeiten, dass der Hund in der Stadt mit Mensch, anderen Tieren und ständig neuen Reizen klar kommt. Und das gelingt nur, wenn der Hund lernt sich ständig am Hundeführer zu orientieren und gelassen Stresssituationen begegnet. Der Hund muss sofort auf den Hundeführer reagieren! Das Zauberwort heißt Gehorsam in jeder Lebenslage - in der Stadt, auf Feld und Wiesen und im Wald! . Und eigentlich entspricht das auch dem, was der Jäger - wo auch immer er lebt - sich bei seinem Jagdgefährten wünscht. Er will einen zuverlässigen Hund.

Seltsamerweise sehen offenkundig einige Jäger einen Widerspruch zwischen sauber und gefestigt gearbeitetem Gehorsam des Hundes und dessen Selbstständigkeit im jagdlichen Einsatz. Auf einen Widerspruch stößt man aber nur dann, wenn man unter “Gehorsam” das versteht, was den Jägern dann auch teilweise vorgeworfen wird: “Gehorsam” = mit roher Gewalt in kürzester Zeit eingeprügelte bedingungslose Unterwerfung = gebrochener Wille des Hundes.

Ajax Apport!

Und das ist gelinde ausgedrückt, genauso grober Unsinn wie der Irrglaube “Hundeerziehung leicht gemacht” oder die Erwartung ein anti-authoritär erzogener Hund würde situationsbedingt richtig auf Signale seines Frauchens reagieren. Der Hund wird es nicht tun, weil er es nicht kann! Er kann es nicht, weil er es nicht versteht! Sein Reizschema folgt der Übertragbarkeit erwünschten Verhaltens auf vergleichbare Situationen. Er wird dementsprechend niemals verstehen, dass er in vergleichbaren Situationen einmal so und das andere Mal so reagieren soll.
Seine Orientierungslosigkeit führt zwangsläufig in die Nicht-Kalkulierbarkeit seines Verhaltens. Das ist nicht nur unerwünscht sondern gefährlich. Genausowenig oder viel ist mit einem Hund anzufangen, der ängstlich an seinem Herrn klebt und diesem gebeugt, gebrochen, lethargisch - wie auch immer - hinterhertrottet.

Diese Polarisierung, es ginge nur das eine oder andere, scheint vor allem aus dem vollkommen verqueren und verklemmten - freilich moraltheologischen - Umgang mit Worten, wie Gehorsam und Zwang zu resultieren. Im Schülerduden “Die richtige Wortwahl” heißt es z.B. zu “gehorsam sein”: “sich jemandens Weisungen oder Befehlen gegenüber willig zeigen und ihnen bereitwillig nachkommen. Was soll das mit Gewalt zu tun haben? Im Gegenteil, hier kann man mit Gewalt mehr kaputt machen, als dass es helfen würde. Die bereitwillige Folge, das freiwillige Unterordnen, setzt das Vertrauen in die Stärke des Führenden voraus. Der Hund vertraut auf die Orientierung durch den Führenden. Und allein das entspricht dem Naturell, dem instinktiv vorgegebenen Verhalten des Hundes im Rudel.
Und bei dem, was bei der Jagdhundausbildung als sog. Zwangsapport geht es um nichts anderes als dem Hund beizubringen, dass er den Apportgegenstand auch dann zu bringen hat, wenn er dem Hund nicht genehm ist. Angesichts dessen, dass eine Reihe Hunde sich in größter Leidenschaft in Aas wälzen und “parfümieren” und nur wenig Probleme haben einen stinkenden Kadaver anzuschleppen, was Mensch regelmäßig eklig findet, relativiert sich der “Zwangsapport”, der zum Ziel hat, dass der Hund auch eine für ihn stinkenden Fuchs zuverlässig bringt, obwohl der Hund den Fuchs eben eklig findet. Macht man sich dann auch deutlich, dass der Hund als Abkömmling des Wolfes ein “Raubtier” ist, das töten könnte und kann, sollte man sich fragen, ob die Zimperlichkeit im Umgang mit Worten angebracht ist, nur weil man sich einig darüber ist, dass Gewalt bei der Erziehung heute nicht mehr gewünscht ist und wahrscheinlich nie erforderlich war.
Um einen gehorsamen, und damit willigen und zuverlässigen Hund zu bekommen, der auch Gegenstände apportiert, die er nicht mag, braucht man keine Gewalt. Man braucht Authorität, Geduld, Konsequenz, Zeit und Zuneigung. Dann und nur in diesem Fall, wird der Hund mir immer folgen und immer an mir Orientierung suchen: Dann ist er gehorsam und kann ich mich auf ihn verlassen.

Ein in diesem Sinne gehorsamer Hund ist auch in seiner selbständigen Arbeit nicht gehindert, sondern lediglich in der Lage neben seiner Jagdpassion zusätzlich noch Befehle wahrzunehmen und anzunehmen, um sie zu befolgen.

Über den Weg dorthin kann man sich dann wiederum streiten:

Als Erstlingsführer kann man sich unnötige Zeit dadurch ersparen, dass sich Mensch von Mensch erklären lässt, welche Kniffe es gibt. Es geht bei der Unterstützung durch einen Profi vor allem darum, dass dieser ein erfahreneres Auge für die Eigenarten des jeweiligen Hundes hat und aus seiner Erfahrung heraus, den Schritt vom erstmaligen und für den Hund neuen Befehl verkürzt, diesen Befehl richtig auszuführen.
Üben und festigen muss der Hundeführer mit seinem Hund selbst, was den riesengroßen Vorteil hat, dass der Hund nicht meint, was er beim Profi durch dessen Fähigkeit müsse - solche Nuancen entgehen dem Hund nicht - müsse er bei Herrchen oder Frauchen nicht.

Es ist unumgänglich, zum einem dem Hund ausreichend Zeit zu lassen, dass er die Signale und Befehle “blind” beherrscht. Zum anderen ist Zeit und Zusammenarbeit von Hund und Führer erforderlich, damit sich beide auf die Eigenarten des anderen einstellen können.

Als blutige Anfängerin - Ajax ist mein erster Hund -, die zwangsläufig aus mangelnder Erfahrung und Vergleichbarkeit noch nicht in der Lage ist, die Feinheiten des Wesens ihres Hundes zu erkennen, bin ich zunächst einmal bereit, auf die Erfahrung von Erfahreneren zurückzugreifen.
Mich und Ajax hatte die erste Übungseinheit in Albrechts Teerofen mit Stefan Fügner vom Lehrprinz e.V. vorangebracht. Es waren mir Kniffe und Übungen gezeigt worden, die ich so nie von mir aus gefunden hätte. Dann haben Ajax und ich das Gezeigte wochenlang allein in immer unterschiedlicher Umgebung geübt. Die positive Auswirkung der Orientierung von Ajax an mir hatte sich auf zwei Tagen Treib- bzw. Drückjagd in Brandenburg gezeigt.

Burg Rieneck
Burg Rieneck im Spessart
Letzte Woche gab es nun die nächste Übungseinheit im Spessart in Form eines mehrtägigen Seminars. Der Schwerpunkt lag immer noch beim Gehorsam von Ajax: Leinenführigkeit, Apport, Konzentration, Umgang mit Stresssituationen.

Ajax, Bei Fuß!
Bei starker Wildwitterung

Als entscheidend habe ich wahrgenommen, dass das Seminar auf meiner Zusammenarbeit mit Ajax basierte und Stefan Fügner in Beobachtung dieser Zusammenarbeit einwirkte, Tips gab und Ajax Eigenheiten berücksichtigen konnte, die ich als Erstlingsführerin gar nicht erkennen kann.
Ein solches Seminar vollbringt keine Wunder, aber verdeutlicht die Ansatzpunkte, an denen weitergearbeitet werden kann. Was wir im Einzelnen gemacht haben, ist im Jagdblog zu lesen.

Ajax Bei Fuß!
Fast perfekt, der schmale Pfad hilft.

Ich bin jetzt aber sicherer und kann auf Ajax Eigenheiten besser eingehen. Das halte ich für entscheidend, damit Ajax meine Authorität anerkennen kann.
Ajax und ich haben jetzt wiederum ein paar Wochen Zeit alles immerwieder und immerwieder zu üben und zu festigen.
Bislang konnte ich hiermit auf alle verpönten Zwangsmittel wie Stachelhalsung und Konsorten verzichten. Der Hund erhält die Möglichkeit zu kapieren, dass der Befehl immer gilt, weil er konsequent immer angewendet wird.
In ein paar Wochen kommt die nächste Einheit und dann nach Übungszeit noch eine, mit der wir in kleinen Schritten auf die Prüfungen hinarbeiten.

Sieht man von dem Zeitfaktor für Übung, Festigung und Seminare ab - die muss man sich schon nehmen - weißt dieser Weg gegenüber allen anderen Ausbildungsvorgehen nur Vorteile auf:
Esotherik/antiauthoritäre Erziehung: Einen gehorsamen Hund bekommt man damit nicht.
Hundeschule an einem festgelegten Ort: Der Hund begreift zu schnell, wo er ist, und knüpft seinen Gehorsam im Wesentlichen an örtliche Gegebenheiten. Außerdem kommt im Zweifelfalle der Einzelne in einer größeren Gruppe zu kurz.
Weggabe zur Ausbildung beim Profi: Es fehlt die Zusammenarbeit zwischen Hund und Führer. Außerdem ist zu wenig Zeit.
jagdlicher Standart: selbst erfahrene Jäger nehmen sich vielfach zu wenig Zeit, um den Gehorsam ausreichend zu festigen.

Nach Ajax Fortschritten in den letzten Wochen, seiner zunehmenden Ruhe und Gelassenheit, seiner steigenden Orientierung an mir glaube ich, auf dem richtigen Weg zu sein.

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Nov 19 2008

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“Das BKA als Hüter der Pressefreiheit?”

Abgelegt unter Der starke Staat, Diary, Juristerei

Nochmal ein neuer Artikel in telepolis am 16.11.2008:

“Wenn der Bock zum Gärtner wird

Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1966 in der so genannten Spiegel-Entscheidung die Bedeutung der Presse in der Demokratie so: “Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.”. Der Bundestag hat jetzt das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG) durchgewunken und damit ein eindeutiges Zeichen gegen die Pressefreiheit gesetzt: Deren Schutz würde in das Ermessen des BKA gestellt……”

Weiter geht es hier!

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Nov 16 2008

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“EU-Recht und Vorratsdatenspeicherung”

Abgelegt unter Der starke Staat, Diary, Juristerei

Heute morgen ist mal wieder ein Artikelchen von mir bei telepolis online gestellt worden:

Wenn der Europäische Gerichtshof über die Klage Irlands entscheidet, geht es nicht nur um Formalia

In Deutschland diskutieren Bürgerrechtler die Vorratsdatenspeicherung vorrangig unter dem Aspekt der staatlichen Rundumüberwachung aller Bürger. Der Zusammenhang zu der aktuellen Klage Irlands gegen die EG-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof hat aber kaum jemand verstanden. Boykottaufrufe setzen zwar politische Zeichen, ändern aber an dem europäischen Kontext wenig…..”

Den ganzen Text gibt es hier

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Nov 15 2008

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Bundestag stimmt Online-Durchsuchung zu: Online-Durchsuchung zum 1002. Mal

Abgelegt unter Der starke Staat, Diary, Juristerei

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das umstrittene BKA-Gesetz durchgewunken. Damit werden dem BKA erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik eigene Befugnisse zur Gefahrenabwehr eingeräumt: Für die Abwehr der Gefahren durch den internationalen Terrorismus.
Der letzte Feinschliff, den die SPD forderte, ist allerdings wenig geeignet, die verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen. Gerhard Baum - auch Beschwerdeführer im Februar 2008 - kündigte bereits an, gegen das BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.

Nach der Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages am 15. September 2008 war nichts anderes zu erwarten gewesen: Mit 375 Ja-Stimmen wurde das BKA-Gesetz im Bundestag beschlossen. Das ist in der Demokratie so. Die 168 Stimmen, die das umstrittene Gesetz ablehnten, entspricht exakt der Sitzzahl von Parlamentariern, die nicht der großen Koalition angehören. Zieht man die sechs Enthaltungen noch ab, fehlten 64 Mitglieder des Bundestages. Nach Art. 38 I Satz 2 GG sind sie Abgeordneten des deutschen Bundestages “Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.” Manchmal könnte man zu dem Schluss gelangen, dass das unter Parlamentariern nicht allgemein bekannt sei.

Nach dem Mehrheitsbeschluss des Bundestages = dem Gesetzgeber soll das BKA nun im Bereich der Abwehr der Gefahren durch den internationalen Terrorismus Online-Durchsuchungen, große Spähangriffe und Rasterfahndungen etc. vornehmen dürfen. Der Bundesrat muss allerdings dem Gesetz noch zustimmen und hier scheint dem deutschen FBI Widerstand zu drohen. Ausgerechnet Bayern wird sich dank der FDP möglicherweise der Stimme enthalten müssen.

Dass das BKA eigene Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten musste, war mit der Einführung des Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG im Rahmen der Föderalismusreform 2006 beschlossen worden. Daran gibt es grundsätzlich nichts zu deuteln. Problematisch ist am BKA-Gesetz, dass es in dem Gesetz keine klare oder keine nicht mehrdeutige Definition des Begriffs des “internationalen Terrorismus” gibt und damit keine klare Kompetenzzuweisung zwischen BKA oder Landespolizeien gibt. Das war von mehreren Rechtswissenschaftlern in der Expertenanhörung im Innenausschuss kritisiert worden. Prof Kutscha etwa soll im Innenausschuss gesagt haben, dass von Gewerkschaften ausgerufene Streiks Terrorismus seien und unter dieses Gesetz fielen. (Zusammenfassung der Expertenanhörung unter ravenhorst oder hier )

Nur als Farce oder Schönheitsreparatur muss man die Forderungen der SPD und die großzügigen Zugeständnisse der CDU für die Einigung in der vorletzten Woche bezeichnen: Eine Evaluierung sollte selbstverständlich sein. Wenn man es als Sieg der Demokratie bezeichnet, wenn die SPD eine Evaluierung im Gesetz festgeschrieben durchsetzt und die Befugnisse erstmal zeitlich begrenzt eingeräumt werden.
Richtet man das Augenmerk auf die Selbstverständlichkeit, die Evaluierung und zeitliche Begrenzung haben sollten, ist es eine Farce, wenn es als Sieg verkauft wird, diese im Gesetz festzuschreiben. Beachtet man aber, dass es sich hierbei um ein selbstdifferenzielles System handelt und einmal erlangte Befugnisse scheinbar nur dann zurückgenommen werden, wenn Karlsruhe das verlangt, dürfte es wohl sinnvoll sein, beides aller Selbstverständlichkeit zum Trotze im Gesetz explizit festzuschreiben.

Als “Trauerspiel” - im wahrsten Sinne des Wortes: Der Kernbereichsschutz wird zu Grabe getragen! - muss man die Einigung von CDU und SPD bezeichnen, dass der Kernbereichsschutzes durch zwei BKA-Beamten mit Befähigung zum Richteramt und den Datenschutzbeauftragte des BKA sichergestellt werden soll, statt ihn in die Hände eines unabhängigen Richters zu legen. Behördenmitarbeiter können niemals die Unabhängigkeit haben, die in einem so sensiblen Bereich, wie im Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, erforderlich ist. Das BVerfG hatte am 27.2.2008 den Kernbereichsschutz modifizierte (Rn. 277 ff.): Dieser wird nach der Auffassung der Verfassungshüter auch noch eingehalten, wenn solche Daten im wesentlichen automatisiert erhoben werden und dann bei einer Vorabdurchsicht in einem geeigneten Verfahren durch eine unabhängige Kontrollinstanz sichergestellt wird. Damit wird zwar von dem absoluten Erhebungsverbot, das noch aus der Entscheidung zum großen Lauschangriff gelesen werden konnte abgewichen. Gleichwohl muss in Frage zu stellen sein, ob tatsächlich von Beamten des BKA erwartet werden kann, dass sie das fortbestehende Relativierungsverbot einhalten werden: Der Kernbereichsschutz “darf nicht durch Abwägung mit den Strafverfolgungsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden. Zwar wird es stets Formen von besonders gravierender Kriminalität und entsprechende Verdachtssituationen geben, die die Effektivität der Strafrechtspflege als Gemeinwohlinteresse manchem gewichtiger erscheinen lässt als die Wahrung der menschlichen Würde des Beschuldigten. Eine solche Wertung ist dem Staat jedoch durch Art. 1 Abs. 1, Art. 79 Abs. 3 GG verwehrt.” (Rn. 121)
Ob das BVerfG die diesbezügliche Regelung des BKAG unbeanstandet lässt, ist deutlich in Frage zu stellen.

Eine Befugnis für eine Eilregelung bei der Online-Durchsuchung hatte das BVerfG am 27.2.2008 letztlich eingeräumt. Fragwürdig erscheinen aus praktisch-technischen Erwägungen heraus die Gründe, mit denen erklärt wird, man eine Eilbefugnis benötige (S. 10 ff.). Einzig und allein der Fall, in dem das BKA schon einmal auf dem Zielrechner eine Online-Durchsuchung erfolgreich durchgeführt hatte, eignet sich für eine realistische Konstruktion einer nötigen Eilbefugnis. Nur in diesem Fall ist nicht erforderlich eine Durchsuchungs-Software auf das Zielsystem abzustimmen; sie ist bereits vorhanden. Nur in diesem Falle, entsteht ein Zeitpunkt, indem sofortige Zugriffsgelegenheit und Verfügbarkeit der Durchsuchungssoftware zusammenfallen. In allen anderen Fällen muss die Durchsuchungssoftware als “Unikat” bei Information über verwendetes Betriebssystem, Online-Zugang, Firewalls, Virenscanner etc. auf das Zielsystem abgestimmt werden und ist immer von ausreichend Zeit auszugehen, die richterliche Genehmigung einzuholen.

Und darin sei nun ausnahmsweise einmal die Lanze für den BKA-Chef Zierke gebrochen: Am 12.11.2008 gegen 20.00h wurde im ZDF-Infokanal über die Online-Durchsuchung berichtet. Herr Zierke, um Stellungnahme gebeten, hatte hier vollkommen zutreffend explizit erklärt, dass die Durchsuchungssoftware in jedem einzelnen Falle ein Unikat sein müsse, das die Kenntnis aller Systemvoraussetzungen des Zielsystems erforderlich mache. Ohne diese Kenntnisse und ohne dieses Unikat einer Durchsuchungssoftware ist die Infiltration des Zielsystems unmöglich!!
Ansonsten muss man sich allerdings bei der Sendung fragen, was denen eigentlich eingefallen ist, so viele unpräzise oder unzutreffende Behauptungen aufzustellen:
Es ist schlicht falsch, zu behaupten oder suggerieren, das BKA können ohne weiteres auf die privaten Rechner der Bürger zugreifen. Dem widersprach Zierke selbst. Noch nicht einmal Herr Bosbach (CDU) behauptet mehr - entgegen der durchaus vielfältigen Berichterstattung der vergangenen zwei Jahre - dass es mehr als eine erfolgreiche Online-Durchsuchung gegeben habe. Während alle anderen Fälle, die von den Medien behauptet wurden, sich beweisbar im Nichts auflösten, lässt sich dieser eine Fall nicht widerlegen, da der Betroffene selber - der in Berlin lebende als Gefährder geltende Islamist Reda Seyam - trotz anschlagendem Virenscanner einen fragwürdigen E-Mail-Anhang geöffnet haben will. Dieser soll aber im fraglichen Zeitpunkt von mehreren Geheimdiensten beobachtet worden sein - u.a. bei der Anschaffung eines Rechners in einem der einschlägigen Elektronik-Supermärkte, die 0:8:15 Rechner mit Standartkonfiguration verscherbeln -, die Hersteller-Konfiguration beibehalten haben etc.. Damit hatten die Behörden alle Informationen, die sie brauchten. (Burkhard Schröder in Die Online-Durchsuchung, Burkhard und Claudia Schröder, Heidelberg 2008, S. 43)

Es ist auch nicht zutreffend, davon zu sprechen, dass BVerfG habe bereits das BKAG abgesegnet. Im Februar 2008 hatte das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit des § 5 II Nr. 11 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes zu prüfen und diese verneint. Zutreffend ist alleine, dass sich das BVerfG auch mit der Verfassungsmäßigkeit der heimlichen Online-Durchsuchung generell befasst hat und diese unter engen Voraussetzungen als mit der Verfassung vereinbar sah. Ob diese engen Voraussetzungen in der BKAG-Umsetzung wirklich eingehalten sind, wird man sehen müssen. Ebenso hatte das BVerfG bereits einmal über die Rasterfahndung, den großen Lauschangriff und die Telekommunikationsüberwachung entschieden. In diesen Entscheidungen sind zu allen diesen Maßnahmen die Voraussetzungen bzw. Hürden für eine Verfassungsmäßigkeit genannt worden.

Kaum zu glauben ist, dass sich in einer Diskussionsrunde zu diesem Thema Herr Bosbach (CDU), Herr Wiefelspütz (SPD), Herr Beck (Grüne) und Herr Jörges (STERN) minutenlang im Fernsehen gegenseitig ankeifen, dass man kein Wort versteht.
Tatsache ist, dass das BKAG, so wie man es jetzt angenommen hat, zu den verschiedenen Maßnahmen versucht, im Wesentlichen die jeweiligen Vorgaben des BVerfG - teilweise unter Nutzung des Wortlauts des BVerfG - einzuhalten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in der Juristerei einzelne Worte durchaus in der Lage sein können, die Reichweite einer Befugnis umzukehren.
Entstanden ist damit ein Flickwerk, dass für unterschiedliche Maßnahmen unterschiedliche strenge Auflagen zum Kernbereichsschutz normiert und ähnliches.
Das alles war vor dem Innenausschuss des Bundestages am 15.9.2008 von den Rechtsexperten angesprochen worden.
Es stellt sich die Frage, ob ein Gesetz als gute Arbeit bezeichnet werden kann, dass kompliziert für jede einzelne Maßnahme - teilweise wortgetreu - an der vom BVerfG festgelegten Außengrenze der Verfassungsmäßigkeit entlang läuft, so dass jeder Nichtjurist - also die meisten Ermittlungsbeamten und die meisten Betroffenen - natürlich ohne Weiteres die kleinen aber feinen Nuancen klar erkennen kann. (?!)

Ganz so einfach ist es auch nicht, sich auf den Standpunkt zu stellen, “dem BKA würden nur die Befugnisse eingeräumt, die die Länder schon längst hätten.” Exakt um diese Frage geht es auch: Soll eine Super-Bundespolizei-Behörde - ein “deutsches FBI” oder ein “Bundessicherheitshauptamt” entstehen, dass alles darf und alles kann, mit paralleler Zuständigkeit der Landespolizeien? Was ist “internationaler Terrorismus”? Im BKAG fehlt eine exakte Definition, eine klare Kompetenzzuweisung für das BKA, womit man wieder bei der eingangs genannten Frage angekommen ist.

An “Volksverdummung” grenzt es, wenn Herr Bosbach im Fernsehen in eben jener Sendung behauptet, das BVerfG habe die Rasterfahndung nur den Ländern untersagt.
Das BVerfG hatte die Durchführung einer Rasterfahndung auf Basis des § 31 PolG Nordrhein-Westfalens (1990) kassiert. Das war bei jener Verfassungsbeschwerde Verfahrensgegenstand. Abstrakt generell hat das BVerfG erklärt, welche Voraussetzungen es an die Reglung der Befugnis zur Rasterfahndung stellt. An diese Voraussetzungen ist nach § 31 BVerfGG die öffentliche Gewalt, also auch der Bundesgesetzgeber, gebunden: “Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.”

Egal was die Herren Bosbach, Wiefelspütz oder auch der Bundesinnenminister im Moment in aller Öffentlichkeit mit dem Brustton der Überzeugung behaupten. Gerhard Baum (FDP) hat und Renate Künast (Grüne) soll angekündigt haben, Verfassungsbeschwerde erheben zu wollen. Sollte der Bundesrat tatsächlich dem BKAG zustimmen, was scheinbar noch nicht so sicher ist, wie es mal schien, wird das BVerfG ganz klar entscheiden und für alle verbindlich, ob alle Regelungen des BKAG wirklich verfassungsgemäß sind. Und niemand anderes!

Bei aller Diskussion um Online-Durchsuchung und andere umstrittene Maßnahmen, ist leider eine weitere fragwürdige Regelung in den Schatten gestellt worden:
In § 20 u Absatz 2 BKAG sind zwei Berufsgruppen, die nach der StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot genießen, einer im Vergleich zu anderen Berufsgeheimnisträgern Sonderbehandlung unterzogen worden. Im BKAG genießen Ärzte und Journalisten keinen normierten Berufsgeheimnisschutz mehr. Es ist in das billige Ermessen des BKA gestellt, ihre berufliche Sonderrolle zu berücksichtigen.
Bei den Ärzten scheinen zu viele Tatorte Pate gestanden zu haben. Mediziner die unter Berufung auf das Arztgeheimnis den Ermittlungsbehörden unschätzbar wertvolle Informationen über ihren Patienten vorenthalten? Ärztliche Schweigepflicht? Nicht beim BKA!
Und für die Journalisten? Die Bundesregierung hat hiermit ein eindeutigtes Zeichen für ihre “Wertschätzung” einer freien Presse und Informantenschutz gesetzt: Wenn man den ohnehin lückenhaften Pressegeheimnisschutz der StPO für das BKA in ein billiges Ermessen der Behörde zur Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Pressefreiheit absenkt, ist jetzt schon klar, was dabei herauskommt. Wie im Falle Cicero, wird eine falsche Abwägung getroffen, die Verhältnismäßigkeit falsch eingeschätzt und nach zwei Jahren weiß der Journalist, dass die gegen ihn gerichteten Zwangsmaßnahmen vom BVerfG für rechtswidrig erklärt wurden. Für die handelnden Beamten bleibt das selbstverständlich folgenlos. Das ist ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit: “Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.” Für das BKA gilt das nicht!?

Summa summarum lässt sich festhalten, dass der Gesetzgeber, nein die große Koalition, offenkundig Sicherheit über alles stellt. Für jede Befugnis des BKA ist die vom BVerfG benannte äußere Grenze der Verfassungsmäßigkeit - wenn überhaupt, das wird sich zeigen - für die Sicherheit ausgeschöpft worden. Reichlich viel dafür, dass das Wort Sicherheit im Grundrechtskatalog der Art. 1 bis 19 GG gar nicht zu finden ist.
Nochmal zum Mitschreiben: Für einen Wert, der nicht in der Verfassung steht und nur von wenigen Juristen aus der Menschenwürde abgeleitet wird, werden gnadenlos geschriebene Freiheitsrechte der deutschen Verfassung eingeschränkt.
Aber hierzu hatte ich schon einmal geschrieben!

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Nov 09 2008

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Bewährungsprobe: 2. Jagdtag

Abgelegt unter Diary, Hunde, Jagd

Ein neuer Tag: Nochmal Stunden als Treiber durchs Gelände. Doch statt undurchdringbarem Schilf in Gummistiefeln, durchwanderten wir ein reines Waldgelände einer ehemaligen russischen Garnision. Ajax und ich hatten Freude, die Jäger Erfolg und beim Schüsseltreiben erlebten wir die geballte Ladung jagdlichen Brauchtums.

Auch am Freitag trafen wir uns früh um 9.00 in Friedland auf dem Hof von Ajax Züchter. Wie schon am Vortag gab es für Mensch - Jäger und Treiber - ein zünftiges Frühstück, während Ajax warten musste. Die Wartezeit wurde dadurch zum Drama, dass Frauchen es doch tatsächlich wagte, Klein-Ajax neben Mutter Birke und Schwester Anka in den Zwinger zu verfrachten. Das arme Tölchen gab dann auch lautstark durch dauerhaftes Gejaule seine Empörung preis.

Später fuhren wir nach Wilmersdorf - südwestlich von Fürstenwalde, also nicht das in Berlin, was zum Jagen sensationell ungeeignet wäre, weil befriedeter Bezirk! - in das Waldrevier. Und das war für meine Begriffe schon reichlich skuril: In unmittelbarer Nachbarschaft war ein Industriegelände und überall im Wald befanden sich die Ruinen und Übrigbleibsel der Russen, sprich wir trieben dann rund um verfallene Gebäude herum. Und die Anweisungen des Jagdherren lauteten dann etwa: “Und zurück kommt ihr dann über den Sportplatz!” Der mag ja irgendwann einmal existiert haben, für den Ortskundigen auch einer Ortsangabe entsprechen. Für mich war er aber nicht mehr erkennbar.
Ajax verhielt sich zunächst mustergültig; er blieb immer und andauernd in Sicht- und Hörkontakt zu mir, ca. 5-10 m voraus. Ich ging auch davon aus, dass ich mit ihm die abspringende Ricke in aller Perfektion gemeistert hatte. Aber plötzlich, bevor ich es merken konnte, zischte er los.
Nach geraumer Zeit, Pfiff und Zuruf sowie einem Telefonat stürmte der Hund dann doch immerhin freudig auf mich zu. Nach den Aussagen der Jäger hatte er die Fährte wohl an den Schützen entlang, ganz ordentlich mit der Nase am Boden, gearbeitet. Problem bleibt nur, dass er sich nicht von den Jägern stoppen ließ und seine Aufgabe definitiv nicht die gewesen war, eine Reh-Fährte zu arbeiten. Angesichts dessen, dass die Nase unten war und es nun wirklich erst sein zweiter echter Jagdtag war, sei ihm das “unerlaubte Entfernen” noch einmal verziehen.
Im Übrigen hatten wir nun auch noch Ajax Schwester Anka mit ins Schlepptau genommen, die Ajax auch in den nächsten Stunden fleißig helfen sollte.
Pause für die Hunde
Einträchtiges Abwarten
Nach einer kurzen Autofahrt und kurzer Pause, bis die Jäger angestellt waren, kamen wir mit den inzwischen zwei Hunden wieder zum Einsatz. Es war zwar in Wanderstiefeln ein deutlich leichteres Fortkommen als in Gummistiefeln durch das undurchdringbare Schilf; es ging aber über Stock und Stein, auf und ab, an verfallenen Häusern vorbei und über mehrere Zäune. Diese zu überwinden bzw. zu durchkriechen stellte sich mit den Hunden gar nicht so einfach dar.
Und dann endlich wussten wir, wo die Schweine waren.
Hier nahm ich Ajax, der sich bis hierher perfekt verhalten hatte, wieder an den Riemen. So unerfahren, wie der Hund noch ist, wollte ich es nicht riskieren, dass er von den Schweinen abgeschlagen (Abwehren von Gegnern) würde.
Und endlich hallten nun auch die ersten Schüsse. Eine Bache und ein Alttier sollten nachher auf der Strecke liegen. Für uns ging es bald in entgegengesetzter Richtung an anderer Stelle zurück und an nochmal anderer Stelle wieder voran.
Abtransport
Starke Männer gefragt

Im Anschluss waren Bache und das Alttier zu verladen. Das Alttier war bereits aufgebrochen, als wir ankamen. Ajax zeigte keinerlei Scheu, sondern blanke Neugier.
Schwein: Kein Problem
Anka zeigt wenig Berührungsängste
Anders bei der Bache: Während Anka schon garstig knurrend an Läufen (Beine) und Teller (Ohr) zerrte, schreckte Ajax ersteinmal vor dem Geruch zurück. Es war beruhigend zu erfahren, dass eine gesunde Skepsis vor den Schweinen von mehreren Jägern als vollkommen in Ordnung bezeichnet wurde. Ich hatte nun die Gelegenheit, beim Aufbrechen der Bache einem erfahrenen Jäger zusehen zu können.
Für den Abtransport bis zum Hänger beider Tiere waren im Endeffekt vier starke Männer gefragt.
Schwerstarbeit
Ab in den Hänger

Wir gingen dann mit den beiden Hunden zurück zu den Autos. Es war eine helle Freude zu sehen, welchen Spaß Ajax und Anka daran hatten, nach getaner Arbeit miteinander zu tollen.
Ajax und Anka spielen
Nach getaner Arbeit muss auch mal getobt werden

Zurückgekehrt zum Hof, ging es für die Jäger wie schon am Vortag nochmals zur Gänsejagd los.
Da Gänse aber scheinbar ausgesprochen kluge Tierchen sind und wohl um ihrer Bedrohung wussten, flogen sie unerreichbar über die Teiche hinweg.

Nachdem später bei offenen Feuer alle gesättigt waren, wurde die Strecke gelegt und verblasen.
Im Anschluss daran, wurde Jagdgericht gehalten: Ob nun der zu laut zugeschlagene Autodeckel, die Nichtanwendung der Waidmannssprache oder die unzüchtige Annäherung an die Frau des Jagdherren oder auch nur der nicht respektvolle Umgang mit dem Gericht wurden zur Anklage gebracht und mit den übelsten Strafen belegt. Höchststrafe des Tages blieb allerdings ein ganzer Plastikbecher furchterregenden Schnapses auf EX.

Während Ajax und ich uns nun langsam gen Heimat aufmachten, dürfte es für viele wohl noch ein feucht fröhlicher Abend geworden sein, mit der Betonung auf feucht.
Ajax, der ohnehin Hunger hatte, vollkommen verschrammt und erschöpft war, schlief im Auto sofort ein. Nach dem Futter-Fassen schlief er weiter und schlief auch gestern sehr, sehr viel. Es waren für uns beide zwei spannende und aufregende aber auch anstrengende Tage.

Weitere Bilder sind hier zu finden.

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Nov 09 2008

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Auch das muss sein: Winterbevorratung

Es ist unübersehbar: Der Spätherbst ist da, in drei Wochen ist 1. Advent. Bevor wie letztes Jahr die selbstgemachte Marmelade lange, bevor die ersten Erdbeeren zu bekommen sind, ausgeht, habe ich noch schnell aus den letzten Äpfeln den Wintervorrat Marmelade aufgefüllt.
Marmelade im Topf
Im Rezeptbuch wird die Marmelade als “Bettlermarmelade” bezeichnet, ist aber für die Wintermonate ein absoluter Genuss: Drei Kilogramm Äpfel mussten hierzu geschält und in kleine Stückchen geschnitten werden. Diese konnten dann ein paar Stunden in Rum ziehen - Zitonensaft geht auch und ist dann vor allem kinderfreundlicher. Die Äpfel wurden dann solange erhitzt, bis die Stückchen kurz vor dem zerfallen waren. Dann wurden 400g Sultaninen, 200g kleingeschnittenes Trockenobst und 400g gehackte Mandeln hinzugefügt. Anschließend waren dreimal 500g 2:1 Gelierzucker (also 500g Zucker auf 1 kg Äpfel) hinzuzufügen. Nachdem die Masse ein paar Minuten sprudelnd gekocht hatte, war sie in Gläser abzufüllen. Schon fertig!
Marmelade abgefüllt
Die Marmelade schmeckt nicht nur zum Frühstücksbrötchen, sondern eignet sich auch hervorragend zu kaltem Schweinebraten, auch dem vom Wildschwein.

Neben allen anderen Aktivitäten muss auch für so etwas Zeit sein. Wer Stollen backen möchte, sollte das bis Ende November tun, da er nach 6 Wochen an Weihnachten umso besser schmeckt.
Ich habe hierfür das nächste Wochenende vorgesehen.

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Nov 09 2008

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DJV-Verbandstag: Inhaltlicher Rückblick

Abgelegt unter Der starke Staat, Diary, Juristerei

Ob die Aussenwirkung von Resolutionen und Beschlüssen eines solchen Verbandstages sonderlich groß ist, ist in Frage zu stellen. Die “Gemeinschaftsbildung” kann aber dazu beitragen, dass Probleme einzelner emotional durch die Gemeinschaft aufgefangen werden. Insofern, durch die Übertragung der Stimmmacht auf Delegierte und durch die Abstimmung im Plenum zeichnen die Beschlüsse des Verbandstages das Meinungsbild der gut 38.000 Mitglieder im deutschen Journalistenverband DJV.

Unter Berücksichtigung dieser Wirkung hat es auf dem Verbandstag einige interessante Entscheidungen gegeben, die es näher zu betrachten gilt.

Modernisierung
Dass der DJV im Rahmen von Tarifverhandlungen bestmögliche Tarifabschlüsse für seine Mitglieder anstrebt, ist Sinn und Zweck der Gewerkschaftsseite in Tarifverhandlungen.
Dass sich der DJV gegen Stellenstreichungen bei Verlagshäusern ausspricht, sollte ebenso selbstverständlich sein. Ansonsten war bereits hier berichtet worden.
Im Zusammenhang mit der Tarifpolitik bleibt interessant, dass aus Landesverbänden mit etablierten Strukturen vor allem Anträge gestellt worden waren, die auf eine Bestätigung traditioneller Tarifpolitik und Festigung bestehender Verhältnisse gerichtet sind. (Angemessene Gehaltsstrukturen geändert angenommen; Ablehnung einer Arbeitszeiterhöhung geändert angenommen; Forderung nach einer Rückkehr zur alten Urlaubs- und Urlaubszeitregelung geändert angenommen etc.)
Mit den schon länger existierenden Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften war es längst überfällig, den Einbezug von Online-Redakteuren in die Tarifverträge zu fordern.
Demgegenüber forderte ein offensichtlich jünger strukturierter Landesverband die Neuausrichtung der Tarifpolitik an der Entwicklung der Medienwelt (Konvergenz der Medien, Europäisierung etc.) Dieser Antrag wurde an den Gesamtvorstand überwiesen.
Hier zeichnet sich ein Phänomen ab: Dort wo der “Nachwuchs” in den Hierarchien der Verbandsstrukturen angekommen ist, tritt nicht nur eine Verjüngung der Entscheidungsstrukturen ein, sondern geht auch eine Modernisierung der inhaltlichen Arbeit von statten, wird eine Orientierung an den aktuellen Bedingungen gesucht.
Dürfte es in einer Vielzahl von Verbänden und Vereinen vergleichbare Effekte geben, stellt sich die Frage, ob es mit dem Denken und Wünschen der älteren Kräfte vereinbar ist, dass die Arbeit nicht ausschließlich am Besitzstandsdenken der Altforderen orientiert bleibt, sondern mit den Jungen eine Anpassung der Verhältnisse vorgenommen wird.
Verdanken Verbände einen Teil ihrer Stabilität zweifellos der Beharrlichkeit der alten Kämpfer, ist es dennoch unumgänglich für eine Modernisierung einzutreten, die für die Jungen heute und morgen den Arbeitsalltag bestimmt. Demgegenüber bleibt ein Festhalten an Traditionen nur noch für diejenigen von Bedeutung, die sich nicht mehr auf die radikalen Veränderungen am Markt werden einstellen müssen.

Ohne dass es um die Herabwürdigung der Verdienste der alten Kämpfer ginge: Eben diese müssen sich die Frage stellen, ob ihre Arbeit heute vor allem ihrem Geltungsbedürfnis entspringt, oder ob ein Verband wie der DJV auch in Zukunft leistungsstark und den Zeitumständen entsprechend gegenwärtig und zukünftig für seine Mitglieder eintreten kann. Diese Frage stellt sich nicht nur beim DJV, sondern auch in anderen Verbänden und Vereinen, in der Politik und in vielen Familienunternehmen.

Äussere Pressefreiheit: Wo Presse draufsteht, hat der Staat draußen zu bleiben
Als Selbstverständnis muss man es betrachten, dass der DJV sich gegen Überwachungsmaßnahmen des Staates wie Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung ausspricht. Der ohnehin lückenhafte strafprozessuale Pressegeheimnisschutz ist im umstrittenen BKA-Gesetz-Entwurf nochmals reduziert worden. Die Ungleichbehandlung von Journalisten zu anderen Berufsgeheimnisträgern ist kaum nachzuvollziehen.
Der gern durchgeführte Praxis, Journalisten zu Beschuldigten zu machen, und damit den Pressegeheimnisschutz auszuhebeln, indem man sie der sukzessiven Beihilfe des Geheimnisverrats bezichtigt, ist durch die Cicero-Entscheidung des BVerfG leider kein Einhalt geboten worden. Leider war diese Entscheidung, anders als der Vorstandsvorsitzende M. Konken dies anlässlich der Entscheidung behauptete, kein Sieg der Pressefreiheit! Es war ein Phyrrussieg, der das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall für verfassungswidrig erklärte, aber nicht die Ursache des Übels trotz bestehender Möglichkeiten an der Wurzel packte. Es ist und bleibt juristisch vertretbar, die sukzessive Beihilfe zum Geheimnisverrat durch den veröffentlichenden Journalisten abzulehnen. Folgerichtig kann der DJV fordern und muss dies auch, dass sich ein Journalist nicht durch die sukzessive Beihilfe zum Geheimnisverrat strafbar macht, damit nicht Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist und daraus resultierend Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot der StPO nicht durch die Strafverstrickungsklausel ausgehebelt werden.
Bedauerlich war, dass in der Arbeitsgruppe aufgrund der späteren Bearbeitung der Brandenburger Anträge nicht die weiterführende Forderung in den im wesentlichen inhaltsgleichen bereits abgesegneten Grundantrag einbezogen wurde. Der DJV Brandenburg hatte gefordert, dass die Landesverbände ihre Satzungen dahingehend ändern, dass die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden etwa durch Informationsweitergaben DJV-Mitgliedern untersagt ist und Ausschlussgrund sein könne.
Mag sich so etwas im Zusammenhang mit der Pressefreiheit selbstverständlich anhören, soll es immer wieder Journalisten geben und gegeben haben, die dem zuwiderhandeln und auf der Gehaltsliste etwa des BND stehen. Hieran haben leider auch entsprechende Reglungen im dt. Pressekodex und interne Dienstanweisungen im BND (S. 21-23), die das untersagen , nichts geändert. Es hätte dem DJV gut angestanden, sich hier klar zu positionieren, dass die freie Presse seine Informationen nicht dem Staat zur Zweitverwertung zur Verfügung stellt.

Innere Pressefreiheit: Pressefreiheit des Redakteurs vs. Pressefreiheit des Verlegers
Schlicht unzutreffend ist es, wenn auf dem Verbandstag mehrfach darauf hingewiesen wurde, einziger Träger der individuellen Pressefreiheit sei der Journalist oder Redakteur.
Sieht man davon, dass die Bezeichnung “individuelle” im Zusammenhang mit dem nur juristisch fassbaren Begriff “Pressefreiheit” nicht juristisch kategorisierend ist, ist die Behauptung auch dann falsch, wenn sie der verfassungsrechtlichen Kategorie “subjektives Abwehrrecht” zugeordnet werden soll:
Nach der ständigen Rechtssprechung des BVerfG seit der Spiegel-Entscheidung von 1966 “wird ein subjektives Grundrecht für die im Pressewesen tätigen Personen und Unternehmen gewährt, das seinen Trägern Freiheit gegenüber staatlichen Zwang verbürgt …..” (S.175). “Die in Art. 5 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen.” (S. 176). Dem steht nicht die auf dem Verbandstag verabschiedete Neufassung des Berufsbildes des Journalisten entgegen. Der DJV setzt damit für sein Berufsbild die hauptberufliche Tätigkeit als Journalist voraus, gleichwohl entspricht das nicht den Voraussetzungen, die an den Träger der Pressefreiheit verfassungsrechtlich geknüpft werden. Auch der nebenberuflich Publizierende, ist bezogen auf seine publizistische Tätigkeit Träger der Pressefreiheit, wie selbstverständlich auch der Verleger. Es lässt sich darüberhinaus auch und gerade in Hinblick auf die modernen und allgemein zugänglichen Medien vertreten, dass jedermann Träger der Pressefreiheit sein kann.
Mag das vielen Journalisten und den Funktionären nicht passen, mögen sie hierdurch möglicherweise auch in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, gibt es kein plausibles Argument, warum sich Blogger oder Bürgerreporter im Verhältnis zum Staat nicht in Ausübung ihrer publizistischen Tätigkeit auf die Pressefreiheit berufen können sollten. Mag der DJV für eine Qualitätssicherung - wenn denn Journalisten darauf bestehen, dass sie tatsächlich und ausschließlich Qualitätsarbeit leisten - ein Berufsbild beschließen , lässt sich hieraus keinerlei Rückschluss auf die verfassungsrechtliche Konzeption der Pressefreiheit entnehmen. Das gilt auch dann, wenn Funktionäre es anders sehen wollen.
Im Verhältnis zum Verleger kann sich der Redakteur genausowenig als alleiniger Inhaber der Pressefreiheit aufspielen. Ohne hier in die Tiefe zu gehen: Die Besonderheiten des Medienarbeitsrechts, wie die so genannte Tendenzfreiheit als Teil der Pressefreiheit und die über § 118 I 1 Nr. 2 BetrVG eingeschränkte Mitbestimmung in Tendenzbetrieben, lassen sich ausschließlich aus der Pressefreiheit des Verlegers und damit der geistigen und wirtschaftlichen Konkurrenz zwischen Unternehmen und Belegschaft im Tendenzbetrieb erklären. (Nachzulesen bei Dörner in Löffler, Presserecht, 5. Aufl., München 2006, S. 1429 ff.)
Mag der Landesvorsitzende Baden-Württembergs es als seine Aufgabe als “Arbeiterführer” ansehen, die Pressefreiheit dem Verleger abzusprechen und alleine für den Journalisten zu fordern, entspricht das nicht der Rechtsrealität. Das gilt selbst dann, wenn sich Verleger des Raubtierkapitalismus bedienen. Und Behauptungen werden durch ständige Behauptungen nicht wahrer.
Es bleibt zu überdenken, wer oder was die größere Gefahr für die Pressefreiheit darstellt, um weiterhin den Privilegien der Presse würdig zu sein: “Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates.” (Spiegelentscheidung S. 174)
Es ist für die Pressefreiheit kontraproduktiv, die Intervention des Staates zu fordern, um die arbeitsrechtlich andere Seite, aber den zweiten aktiven Teil der freien Presse zu dirigieren.
Karl Geibel mag ein rühriger und altgedienter “Arbeiterführer” sein, die Staatsfreiheit der Presse fördert er mit seinen Behauptungen nicht.

Sonderrolle des DJV Brandenburg
Ich hatte es angedeutet: Das Verhältnis des DJV Brandenburg zum Bundesverband und anderen Landesverbänden ist nicht einfach. Gelöst werden kann es hier freilich nicht. Im Wesentlichen sind alle Brandenburger Anträge mit Unterstützung des Präsidiums mehr oder minder behandelt worden. Zweifellos hätte man den einen oder anderen Antrag auch diplomatischer formulieren können.
Einige Anträge sind nachher im Plenum mit dem Antrag auf Rückkehr zur Tagesordnung in die Tonne getreten worden. Man kann sich darüber juristisch streiten, ob es juristisch zulässig ist, das zuzulassen. Man wird sehen!
Ein echtes Trauerspiel ist es, wenn über gute, brandenburgische Anträge abgestimmt wurde und diese abgelehnt wurden, weil sie aus Brandenburg kommen: So z.B. die vollkommen legitime Frage, warum zu Sitzungen in der ersten und nicht in der zweiten Klasse angereist wird.
Ebenso legitim ist die Forderung und in puncto Transparenz eines Verbandes mit gut 38.000 Mitgliedern geboten, sich natürlich auf freiwilliger Basis als Verband selbst den Infomations- und Tranzparenzgebot des Informationsfreiheitsgesetzes zu unterwerfen. Schließlich bietet gerade dieses Gesetz auch und vor allem Journalisten neben dem Auskunftsanspruch nach den Pressegesetzen einen weiteren justiziablen Ansatzpunkt, Informationen und Akteneinsicht zu erhalten. Es ist schon verwunderlich, dass gerade Journalisten eine solche Forderung nach Tranzparenz im eigenen Verband mit solch klarem Votum ablehnen.
Klarer Widerrede begegnete die Forderung nach einem Kritikforum für den Verband. Das bedeutet zweifellos ein gewisses Maß an Arbeit. Es sollte unter zivilisierten Menschen dennoch Konsens sein, dass in einem solchen nicht dumm rumzupöbeln ist. Und ein solches Forum würde neben aller Kritik, die möglicherweise tatsächlich kommen würde, bestimmt eine Verbindung zur Basis von immerhin über 38.000 Mitglieder herstellen können, die deren Interessen erkennbar machen würde. Kaum verständlich das Funktionäre nicht die Information haben wollen, die sie benötigen, um Interessenvertretung ernsthaft betreiben zu können.
Abschließend sei zum Verhältnis zum DJV Brandenburg noch erwähnt, dass der Verbandstag mit klarer Mehrheit abgelehnt hat, den DJV Brandenburg gleichzubehandeln, was auch immer das heißen mag.

Entlastung des Vorstandes
Last but not least sei noch aufgrund der Tagesaktualität darauf hingewiesen, dass der Bundesvorstand des DJV am ersten Tag durch die Delegierten entlastet worden war. Trotz des Hinweises, dass das Nicht-Entlasten nicht bedeute, dass der Vorstand nie für den Haushalt 2007 entlastet würde, winkten die Delegierten mit geringen Widerstand den Haushalt durch.
Während bezogen auf die Finanzkrise zahlreiche Stimmen eine stärkere Managerhaftung, am besten strafrechtlicher Natur, fordern, scheint es auch bei den Delegierten des DJV noch nicht angekommen zu sein, dass es ihre Verantwortung - entsprechend in Aktiengesellschaften die der Aktionärsversammlung - ist, Vorstand und Manager für Versagen in die Haftung zu nehmen und nicht als Stimmvieh versagend mir nichts dir nichts durchzuwinken.

Ansonsten sind aber dennoch noch zahlreiche Beschlüsse und Resolutionen verabschiedet worden und viele sinnvolle Anträge angenommen worden, was weder bestritten noch unter den Teppich gekehrt werden soll.

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Nov 08 2008

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Ajax erste Bewährungsprobe: 1. Jagdtag

Abgelegt unter Diary, Hunde, Jagd

Die vergangenen zwei Tage hat Ajax das erste Mal an einer Treibjagd teilgenommen. Im Gegensatz zu den anderen Hunden sind wir mit den Treibern mitgegangen. Trotz aller körperlichen Strapazen im teilweise undurchdringbaren Schilf hatte Ajax große Freude an der Arbeit und hat sich wunderbar bewährt.

Zur Schocktherapie in Berlin war in einem Kommentar für das Jagdblog, in dem der vollständige Text steht, angemerkt worden, ob man bei der Hundeausbildung nicht besser die Prioritäten auf die Jagdhundausbildung setzen solle. Da Berichte immer nur einzelne Ausschnitte betrachten können, lässt sich der Anschein nicht vermeiden, dass man sich der Jagdhundausbildung nicht widme, wenn man nicht-jagdliche Aufgaben bewältigt.
Zum einen soll es aber tatsächlich Jagdhunde geben, die auch mit den Unbilden der Großstadt klarkommen müssen, da sie dort “leider” leben. Zum zweiten hat es durchaus Vorteile, wenn sich auch ein Jagdhund nicht durch größere Menschenansammlungen aus der Ruhe bringen lässt, da das wahrscheinlich heute mehr denn je teilweise unumgänglich ist. Und zum Dritten schließt das ja keineswegs - wie man sieht - die jagdliche Ausbildung aus, sondern ergänzt diese positiv. Das hat sich nun gestern bestätigt und soll auch beschrieben werden.

Vor der Jagd
Vor der Jagd
Natürlich war Ajax vorgestern aufgeregt, als wir um 9.00 in Friedland südlich von Beeskow und Fürstenwalde eintrafen. Das war aber nicht nur den vielen Jägern, anderen Hunden und einer gewissen Hektik zu danken, sondern lag auch daran, dass wir einmal wieder beim Zwinger der Kindheit waren und Ajax Mutter Birke noch winselnd in ihrem Zwinger saß. Hinzukamen noch ein paar Heidschnucken hinterm Zaun und zwei offene Feuer.
Ajaxwartet
Wartender Ajax
Ajax beruhigte sich aber schnell und blieb am angewiesenen Platz liegen, bis es fast zwei Stunden später losging. Nur eine seiner Schwestern und eine zehn Wochen alte Deutsch-Kurzhaar-”Hündin” mussten begrüßt werden.
Deutsch-Kurzhaar-Welpe
Von Hündin kann wohl noch nicht die Rede sein.
Bei fast allen anwesenden Hunden kam kurz Missmut auf, als die Jagdhörner geblasen wurden. Ajax bildete hier keine Ausnahme.

Dann endlich ging es im Anhänger zu zwei abgelassenen Fischteichen:
Zunächst durchstreiften wir den westlichen Schilfgürtel. Wir fanden richtiggehende Schweineautobahnen, aber die Schweine waren weg. Ajax behielt ich erstmal an der Leine. Er kämpfte sich brav mit durchs mannshohe Schilfrohr. Dreimal mussten wir uns entheddern, damit es überhaupt weitergehen konnte.
Vor dem 1. Treiben
Links begannen wir mit dem ersten Treiben

Anschließend durchkämmten wir den östlichen Schilfgürtel. Wieder kämpften wir uns durch das Schilfrohr. Nach rund 200 bis 300 m lag links von uns ein Schlehengehölz. Hier sollte ich Ajax schnallen (ableinen und Halsung abnehmen). Eigentlich wollten wir auch durch die Schlehen, aber hier war für mich absolut kein Durchkommen und selbst Ajax kam höchstens einen halben Meter in das Gehölz. Die Schlehenstämmchen standen einfach zu dicht. Zehn Zentimeter Abstand waren die größten Lücken. Wir umrundeten deshalb das Gehölz im Schilf. Ajax blieb die ganze Zeit in meiner Nähe oder jedenfalls bei den Treibern; auf Zuruf war er sofort an meiner Seite. Hieran änderte sich auch nichts, als plötzlich seine Mutter vor uns durch das Schilf raste oder eine Ricke in Richtung Wasser flüchtete.
Und dann machte Ajax genau das, was er sollte, er machte drei Wildschweine hoch und kehrte ohne Zögern sofort zu uns zurück. Dass die drei, wohl sehr stattlichen Bachen über den abgelassenen Teich flüchten würden, hatte niemand ahnen können. Die Schützen über uns hatten keine Chance einen sicheren Schuss anzubringen! Die Schweine durchschwammen einfach das letzte tiefe Wasser in der Mitte. Pech war, dass auf der anderen Seite keine Schützen mehr angestellt waren. Ja und wir kämpften weiter mit dem Schilfrohr.
Ein Wermutstropfen kam für mich kurz vor dem Rand des Schilfgürtels. Ajax nahm eine Reh-Fährte an und war nun nicht mehr zu bremsen. Abgemildert wurde das nur dadurch, dass er dem Reh auf freiem Feld nur ein paar hundert Meter folgte und dann von selbst abbrach. Als ich aus dem Schilf trat, schoss er schon auf mich zu.
Nach einer kurzen Pause haben wir in jeder Hinsicht erfolglos ein letztes Stück Schilf durchkämmt.

Da immer noch kein Jäger zum Schuss gekommen war, wurden alle in den Hänger geladen und wir fuhren in den Wald. Auch mit zwei weiteren Hunden in unmittelbarer Nähe und ziemlicher Holperei lag Ajax ruhig bei mir.
Angekommen hieß es, absolute Ruhe zu bewahren. Kein Hund durfte fiepen und Anweisungen wurden geflüstert.
Wir Treiber mit Ajax durchschritten nun eine hochbewachsene Senke. Und endlich fiel der erste Schuss. Danach wieder Stille!

Wieder in die Autos und wieder kurze Pause, bis die Jäger ihre Plätze eingenommen hatten. Ajax nutzte die Pause für ein kurzes Schläfchen und dann los durch Stangenholz. Hier ließ es sich deutlich leichter laufen. Kurz nachdem ich eine Ricke hinter uns hatte abspringen sehen, war Ajax wieder auf und davon. Wie mir nachher von den Jägern am offenen Feld berichtet wurde, arbeitete Ajax aber mit der Nase dicht am Boden sauber die Fährte und stand dann kurze Zeit später wieder bei mir. Wieder ausgebüchst, aber zum Glück nicht auf Sicht gejagt sondern sauber gearbeitet.
Rückmarsch
Die Treiber auf dem Rückmarsch

Es folgten noch zwei Treiben durch ein Stück Wald und eine moorige Senke. Dort fielen noch einmal Schüsse, aber leider erfolglos. Nach einem halbstündigen Marsch durch Wald und Flur kamen wir alle wohlbehalten zum Auto und dann auf den Hof zurück.
Während die Jäger nach kurzer Rast nochmal zur Gänsejagd aufbrachen, konnten wir uns regenerieren.
Jagdstrecke
Die Hunde begutachten die Jagdstrecke des Tages

Sieht man von den zwei Alleingängen ab, hat die Schocktherapie in Berlin in zweierlei Hinsicht gefruchtet: Im Wesentlichen hält Ajax dauerhaft zu mir Kontakt, befolgt Zurufe und kommt schnell wieder zu mir zurück. Außerdem bewahrt er überwiegend die Ruhe und lässt sich nicht von allem und jedem ablenken.
Seine Ausflüge haben zwar dazu geführt, dass er den Kontakt zu mir abbrach, aber irgendetwas in seinem kleinen Kopf muss ihn davon abgehalten haben, blind und kopflos dem ersten Reh zu folgen. Beim zweiten Mal arbeitete er sauber die Fährte, auch wenn das in dem Moment eigentlich nicht sein sollte.

Für uns war das ein anstrengendes, aber spannendes Ereignis. Leider blieb der Jagderfolg - freigegeben waren immerhin Wildschweine, Rotwild weiblich und Raubwild - mit einem Fuchs, zwei Enten und vier Gänsen klein.

Weitere Bilder sind auch noch hier zu finden.

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Nov 06 2008

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Online-Durchsuchung zum 1001. Mal

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Mit kleinen Änderungen hat sich die große Koalition auf das umstrittene BKA-Gesetz entsprechend dem Regierungsentwurf verständigt. Die Bedenken der im Innenausschuss gehörten Rechtsexperten wurden im Wesentlichen in den Wind geschlagen. Kaum etwas anderes war zu erwarten.

Am 15. September 2008 hatten die Rechtsexperten erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen BKA-Gesetzentwurfs angemeldet. Lediglich zwei Juristen hatten nur geringfügige Kritik geübt und den Entwurf für gelungen gehalten und der BKA-Chef wollte zusätzlich die Zulässigkeit des Betreten der Wohnung für seine heimliche Online-Durchsuchung.
Die geäußerten Bedenken sind durch die kleinen Veränderungen nicht ausgeräumt worden.

Es soll keine vernünftige Definition des Begriffs “internationaler Terrorismus” in das Gesetz. Und zum Kernbereichsschutz ist keineswegs angemessen nachgebessert worden.
Natürlich kann man es nur als sinnvoll und vernünftig betrachten, wenn Eingriffsermächtigungen einer Super-Polizeibehörde nach fünf Jahren evaluiert werden und erstmal auf zwölf Jahre begrenzt werden. An den grundsätzlichen Bedenken zur Zuständigkeit des BKA und dem Sinn, Zweck und Durchführbarkeit der Maßnahmen im Einzelnen ändert das allerdings wenig.
Es war allerdings auch kaum zu erwarten.

Es entspricht aber gerade nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wenn es hinsichtlich des Kernbereichsschutzes bei der Formulierung des Regierungsentwurfs bleibt:
“Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig.” In der Entscheidung des BVerfG vom 27.2.2008 heißt es hierzu in Rn. 281:
“Die gesetzliche Regelung hat darauf hinzuwirken, dass die Erhebung kernbereichsrelevanter Daten soweit wie informationstechnisch und ermittlungstechnisch möglich unterbleibt (vgl. zur TelekommunikationsüberwachungBVerfGE 113, 348 <391 f.>; zur akustischen Wohnraumüberwachung BVerfGE 109, 279 <318, 324> ). Insbesondere sind verfügbare informationstechnische Sicherungen einzusetzen. Gibt es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine bestimmte Datenerhebung den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren wird, so hat sie grundsätzlich zu unterbleiben.”
Wenn das Gesetz verlangt, dass die Erhebung solcher Daten unterbleibt, die voraussichtlich “allein dem Kernbereich zuzuordnen” sind, ist das ein deutliches Minus zu den “Kernbereich berühren”.

Außerdem ist in Frage zu stellen, ob die Überprüfung der Kernbereichsrelevanz zweier BKA-Beamter und des Datenschutzbeauftragten des BKA der Anforderung des BVerfG genügt, wenn dieses ein geeignetes Verfahren verlangt, “das den Belangen des Betroffenen hinreichend Rechnung trägt” (Rn. 283).

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Nov 05 2008

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DJV-Verbandstag in Warnemünde

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Über Sinn oder Unsinn von Verbänden lässt sich streiten. Der Journalist - freier und angestellter - kämpft aber mit zahlreichen Problemen, die sich durchaus in einer Gemeinschaft besser lösen lassen. Ob ein Verband und ein mit Tagesordnungspunkten festgelegter Verbandstag zur Lösung beitragen, ist ungewiss. Das ändert aber nichts daran, dass für den diesjährigen “Parteitag” ein ausgesprochen schönes Plätzchen ausgewählt wurde.

Von Berlin lässt sich tatsächlich jenseits der deutschen Bundesbahn für einen günstigen Preis ab 12,50€ nach Warnemünde reisen. Wenn der InterConnex Leipzig - Berlin - Rostock fährt, werden offenbar nicht Selbstbeweihräucherungs-Boni in den Fahrpreis eingerechnet. Nach dreistündiger Fahrt in hochmodernen Zügen ohne Umsteigen durch eine selbst im November-Nebel wunderschöne Landschaft, kam ich dort an, wo Jahr für Jahr die Menschen Urlaub machen wollen: In Warnemünde, an der Ostsee, direkt am Fährhafen.

Hier muss ich dem neuen Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering, der uns am ersten Nachmittag begrüßt hatte, uneingeschränkt zustimmen:Mecklenburg-Vorpommern ist ein wunderschönes Bundesland. Auch als Zugereister könnte man hier leben wollen. Und er darf mit Fug und Recht für dieses Bundesland und seine Schönheit Werbung machen.
Warnemünde
Getagt wird im Hotel “Hohe Düne”. Das ist ein ausgesprochen netter Kasten, der auf einer Halbinsel gegenüber dem Bahnhof Warnemündes liegt. Selbstredend erreicht man ihn entweder über einen ziemlich langen Umweg auf dem Landweg oder wie ich nach einer kurzen Böotchen-Tour.
Ajax aufblickend
Er hat äußerlich etwas von den Protzbauten der Ceauşescu-Ära, stammt aber definitiv aus der Nachwendezeit. Mein Zimmer, das ein bisschen was von einem “Herrenzimmer” hat, ist aber richtig schön mit eigener kleiner Terrasse knapp über dem Wasser. Nur das Badezimmer ist zwar außerordentlich schön, fast luxuriös, aber man benötigt für die Bedienung der Dusche fast eine Gebrauchsanweisung.
Herrenzimmer

Dass “Hohe Düne” eine Halbinsel ist, hatte ich schon gesagt; das Hotel liegt auf der Spitze der Insel. Nach Westen jenseits der Wasserstraße liegt Warnemünde. Nach Osten ist ein großzügiger Yachthafen angelegt.
Bootstour
Yachthafen
Dieser ist im November nicht mehr sehr belebt, aber es liegen noch zahlreiche Schiffe im Wasser. Jenseits des Yachthafens schließt sich der Strand an. Trotz Nebel und November lädt dieser zu einem Spaziergang ein. Ich musste einfach morgens eine Stunde dort entlang wandern. Es war traumhaft: Ruhe, das Klatschen der Wellen und die Luft. Aber wir sind eben an der Ostsee.Strandspaziergang

Getagt wurde im Kongresszentrum, auch einem etwas monströsen Bau und Tagungssaal mit Kronleuchtern. Ich muss es einfach mal sagen: Wir haben wirklich gearbeitet, vor allem gestern. Wie bei allem und jedem lässt sich natürlich darüber streiten, welchen Sinn und Zweck eine solche Veranstaltung hat. Der Geschäftsbericht des Bundesvorsitzenden war eine Aneinanderreihung von Umständen, für die man sich eingesetzt habe und die man beklagt. Mit einem Geschäftsbericht im wirtschaftlichen Sinne hatte das wenig zu tun. Aber der DJV ist eben auch kein Unternehmen, sondern ein Interessenverband, ein Berufsverband und eine Gewerkschaft. Ob von dem Gesagten wirklich viel jenseits der Mauern des Tagungshotels etwa auf der anderen Seite des Wassers ankommt, ist fraglich. Von “Warnung” oder “klaren Zeichen” möchte ich nicht sprechen.

Das Gemeinschaftsgefühl und die Gruppendynamik können aber zweifellos helfen, die Angst des Einzelnen vielleicht nicht zu reduzieren aber doch das mit der Bedrohung des Einzelnen einhergehende Ohnmachtsgefühl zu reduzieren:
- Diejenigen, die von den jüngsten Einsparplänen bei der WAZ-Gruppe oder der BV deutsche Zeitungsholding betroffen seinen können, haben Angst, um ihre Stellen und ihre Zukunft. Zweifellos sind auch Verlage Wirtschaftsunternehmen und müssen wirtschaftlich agieren, aber offensichtlich wird auch hier recht einseitig Einsparpotential entdeckt. Bevor man seinen eigenenen wirtschaftlichen Erfolg allein an Renditen und eigenem Wohlstand festmacht, kann auch hier nur darauf hingewiesen werden, dass Raubtierkapitalismus zwar das eigene Säckl füllt, aber reichlich verantwortungslos ist.
- Die Verbannung von Bild- und Tonaufnahmen aus einer öffentlichen Sitzung eines Gemeinderates ist auch alles andere als gute Manier, wenn das nur deshalb geschieht, weil der Hauptakteur meint nicht zu seiner Zufriedenheit dargestellt zu sein.
und so weiter und so fort….. .

Als wenig zeitgemäß muss man es betrachten, wenn ein Herr der alten Gewerkschaftsgarde einerseits Arbeitskampfparolen von vor dreißig Jahren hinweist und dann einem Änderungsantrag seines Antrages nicht zustimmen will, der lediglich einer Anpassung an die aktuelle Rechtslage entspricht. Es gibt einfach seit der Föderalismusreform 2006 keine Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes in Pressesachen mehr. Schluss!
Und das scheint mir ein erhebliches Problem zu sein, dass auch andere Kollegen sehen: Wir befinden uns nicht mehr im Arbeitskampf der 70-er, 80-er Jahre sondern im Jahr 2008 und eine Neuausrichtung des DJV im Bereich der Tarifpolitik ist unumgänglich.

Und wenn der große Vorsitzende Michael Konken dann in seinen Abschlussworten beklagt, dass der DJV Brandenburg unsolidarisch der Abschlusskundgebung ferngeblieben sei. Es lässt sich hier nur sagen, dass nicht nur der DJV Brandenburg sondern auch zahlreiche Delegierte anderer Landesverbände diese Kundgebung für vollkommen nutzlos hielten. Lieber Michael Konken, das Signal reicht noch nicht mal auf die andere Seite der Warne, wenn 200 Delegierte des DJV sich irgendwelche T-Shirts überziehen, ein paar Fähnchen schwingen und man ein paar Fotografen einlädt. Heuchelei ist es, sich so fotografieren zu lassen, dass der palastartige Bau des Tagungshotels nicht zu sehen ist.
Die Journalisten, die von den Einsparungen z.B. bei der WAZ betroffen sind, brauchen weitaus mehr als markige Worte, solche Aktionen oder Presseerklärungen.

Wer Fairplay von Wirtschaftsbossen und Arbeitgebern erwartet und einfordert, der sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Die entsprechenden Anträge des DJV Brandenburgs wurden leider abgelehnt. Das hätte ganz sicher auch ein Zeichen gesetzt! Wir machen es anders als ihr, ärmste Schweine des Jahres 2008!

Zum Fairplay gehört auch, dass alle Landesverbände und alle Anträge gleichbehandelt werden.
Zwischen dem Bundesvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Landes Brandenburg ist hier wohl Hopfen und Malz verloren. Das Problem wird nicht zu lösen sein. Genausowenig wie der Antrag Brandenburgs Aussicht auf Erfolg hatte, den Bundesvorsitzenden abzusetzen, wird der Bundesvorstand den Vorsitzenden des Landes Brandenburgs ausschließen oder absetzen können.
Übergang zur Tagesordnung, bitte!
Dementsprechend großes Lob an das Präsidium und den Justitiar B. Pöppelmann, die teilweise Eskalationen zu Brandenburg verhindern konnten.
Es konnte erreicht werden, dass alle Anträge aller Landesverbände im Wesentlichen behandelt wurden. Erstaunlich war auch, dass sowohl in den Arbeitsgruppen als auch bei den Entscheidungen im Plenum jederzeit und immer eine erstaunlich große Zahl von Delegierten dauerhaft anwesend waren.

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