Dez 31 2008

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Zum neuen Jahr: Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung

Abgelegt 11:52 pm unter Der starke Staat

Alle Jahre wieder: Das gilt nicht nur für das Fest vor genau einer Woche, sondern auch für den heutigen Tag. Gemeinhin nimmt man sich für das neue Jahr etwas vor. Man resümiert das vergangene Jahr. In den Medien häufen sich neben einzelnen aktuellen Nachrichten die mehr oder minder gehaltvollen Jahresrückblicke. Das sollte Grund genug sein, sich diesen Mätzchen nicht anzuschließen. Doch so viel, schon weil es aktuell ist:

In letzter Minute ist doch noch der große Traum von Lichtschwertern und Tarnkappen für das Bundeskriminalamt in Erfüllung gegangen. Nachdem der Bundesrat im zweiten Anlauf am 19.12.2008 dem umstrittenen BKAG zugestimmt hatte, hat nun auch noch Bundespräsident Köhler das Gesetz in fast letzter Sekunde des Jahres abgesegnet. Es wird hiernach in Kraft treten, wenn wir Silvester feiern.

Das BKA bekommt zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Intrumente zur Gefahrenabwehr in die Hand. Es darf ab morgen fast alles, was die Landespolizeien dürfen und noch mehr. Vor allem darf das BKA verdeckte Online-Durchsuchungen vornehmen.

Über die Einzelheiten habe ich hier, hier, hier und dort genug geschrieben. Aber zusätzlich doch noch einmal: Das BverfG hatte am 27.2.2008 in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung erneut und entsprechend der ständigen Rechtssprechung die Eignung und Erforderlichkeit der Online-Durchsuchung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht in Frage gestellt, weil dem Gesetzgeber zur Beurteilung dieser Fragen ein weiter Entscheidungsspielraum zustehe. Der Gesetzgeber für Bundesgesetze ist der deutsche Bundestag und nicht die Regierung, Ministerien oder sonst wer.

Für das BKAG fand am 15.9.2008 eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages statt. In dieser ersten Runde des parlamentarischen Werdegangs eines Gesetzes stand die Eignung und Erforderlichkeit einer Online-Durchsuchung gar nicht auf der Agenda. Es wurden Rechtsexperten befragt: Ob die Online-Durchsuchung zielführend zu den Daten führt, die auf keinem anderen Wege zu erlangen sind, interessierte gar nicht.
Der Gesetzgeber hat diesbezüglich nicht einmal in Angriff genommen, seine “Entscheidungsprärogative” auszuüben, sondern schlicht unterstellt, dass das, was die Herren Schäuble, Zierke oder die Medien, allen voran Annette Rammelsberger und Christian Rath, behaupteten, auch zutreffend sei. Hierüber kann man streiten!

Ebenso sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der Pressegeheimnisschutz sowie der Berufsgeheimnisschutz von Ärzten und Rechtsanwälten in das Ermessen des BKA gestellt sind.
Man fragt sich hier vor allem, wieso ausgerechnet im Kampf gegen den Terror Abgeordnete in einem Abstufungssystem Geistlichen und Strafverteidigern gleichgestellt sind, während Presse, Ärzte und andere Rechtsanwälte, darauf vertrauen müssen, dass das BKA auf ihre Berufung Rücksicht nimmt. Zum Beispiel der Fall Cicero hat gezeigt, dass man sich nicht unbedingt vor Durchsuchungen bei der Presse scheut.

Im Rückblick erstaunt mich allerdings am meisten, dass eine Mehrheit der Bundesbürger gegen Befugnisse, wie die zur Online-Durchsuchung, nichts einzuwenden hat.
Offensichtlich hat gefruchtet: „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten!“ Doch die Geister, die man rief …..
Aber wahrscheinlich ist ein bißchen Geheimpolizei eben gar nicht so schlimm, haben doch die Deutschen auf varierenden Gebieten langjährige Erfahrung mit einer solchen: Metternichs Geheimpolizei, Gestapo, Stasi

Neben dem BKAG tritt im Übrigen mit dem 1.1.2009 die Vorratsdatenspeicherungspflicht für alle Verbindungsdaten im Bereich der Online-Dienste zu der für die Telefondienste hinzu:
Seit 1.1.2008 waren alle Telefondiensteanbieter verpflichtet worden, alle Verbindungsdaten jedes Telefonats, jedes Faxes etc. für sechs Monate zu speichern. Von morgen an gilt das gleiche für jede E-mail und jede Einwahl ins Internet: Verdachtslos und wie der Name schon sagt, auf Vorrat. Der Staat könnte ja nochmal in den nächsten sechs Monaten wissen müssen, ob Oma Erna mit Fritzchen telefoniert hat. Bisher haben leider weder der EuGH noch das BverfG endgültig über die Vorratsdatenspeicherung entschieden.

Vielleicht hilft da wirklich nur eines: Fernkommunikation einstellen, Briefe schreiben und/oder ins Privatleben zurückziehen.

Oderbruch!
Winter im Oderbruch

Hierzu bieten sich Uckermark und Oderbruch hervorragend an! Abnehmende und alternde Bevölkerung, Wildreichtum, dass sich das Jägerherz nur freuen kann und endlose Landschaft.

Ajax im Oderbruch
Auch dem Jagdhund lacht das Herz

Ajax im Oderbruch
Nur Arbeiten ist manchmal uninteressant

Das ist doch mal was und ein Winterspaziergang an alten Oderarmen deutlich besser als krause Gedanken über Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und BKA.

In diesem Sinne

Ein gutes neues Jahr

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