Jan 19 2009

Profilbild von admin
admin

“Online-Durchsuchung: Nichts zu drehen und zu wenden”

Abgelegt 10:51 am unter Der starke Staat, Diary, Juristerei

Kein Spielraum für die Online-Durchsuchung durch deutsche Geheimdienste

Das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt - kurz BKAG - ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Das Bundeskriminalamt (BKA) darf “online-durchsuchen” und der “Bundestrojaner” soll einsatzbereit sein. “Online-Durchsuchungen” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aber stehen die verfassungsrichterlichen Vorgaben entgegen.

Der Präsident des BfV, Heinz Fromm forderte eine Befugnis zur “Online-Durchsuchung” für seine Behörde, noch bevor der Bundesrat das BKAG abgesegnet hatte. Gegenüber der taz argumentierte Fromm:

“Wenn wir von einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische Gefahren bekommen, die wir nicht an die Polizei weitergeben dürfen, dann müssen wir dem Hinweis selbst nachgehen. Das Recht zur Online-Durchsuchung würde unsere Möglichkeiten dabei deutlich verbessern.” …….

Weiterlesen kann man hier mit zahlreichen Kommentaren.

Wie kaum anders zu erwarten, will der BKA-Chef nun natürlich auch “Online-Durchsuchungen” in anderen Bereichen organisierter Kriminalität anwenden, wie Heise-online jetzt meldet.

Keine Kommentare

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben

Du musst angemeldet sein, um kommentieren zu können.