Archiv für das Tag 'BKA'

Mai 04 2009

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Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz

Abgelegt unter Der starke Staat, Juristerei

Der Vollständigkeit halber:

Wie angekündigt wurde inzwischen gegen das novellierte BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Verfassungsbeschwerde wird u.a. vom Deutschen Journalistenverband DJV und auch der Ärzteschaft unterstützt.

Das Bundesinnenministerium soll mit dem Standpunkt, man habe sich an die Vorgaben des Verfassungsgericht gehalten, gelassen reagiert haben.

Nun wird sich zeigen, ob es dem Bundesverfassungsgericht ausreicht, wenn der Gesetzgeber für höchst umstrittene polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen in schier unglaublicher Präzision, teilweise Wort für Wort verfassungsrichterliche Vorgaben abschreibt. Mögen damit für die Einzelmaßnahme vordergründig die Voraussetzungen erfüllt sein, stellen sich bei einem solchen Vorgehen zwei Fragen:
Kann man von verfassungsmäßiger Ausgewogenheit sprechen, wenn der Gesetzgeber Ermittlungsmaßnahmen an der vom BVerfG absoluten Grenze der Verfassungsmäßigkeit normiert? Und wie ist es zu bewerten, dass Ermittlungsmaßnahmen mit vergleichbarer Eingriffsintensität mit verschieden hohen Eingriffsschwellen versehen sind?

Hiervon abgesehen steht in Frage, ob der reduzierte und abgestufte Berufsgeheimnisschutz, der im BKA-Gesetz teilweise in das Ermessen des BKA gestellt ist, mit dem Grundgesetz im Einklang steht.

Insgesamt hat sich allerdings nichts wirklich Neues ergeben. Die Angriffsfläche für eine Verfassungsbeschwerde lag letztlich schon mit der Expertenanhörung im Innenausschuss am 15.9.2008 auf der Hand und wurde in diesem Blog schon hier und hier ausführlich aufgegriffen.

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Jan 19 2009

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“Online-Durchsuchung: Nichts zu drehen und zu wenden”

Abgelegt unter Der starke Staat, Diary, Juristerei

Kein Spielraum für die Online-Durchsuchung durch deutsche Geheimdienste

Das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt - kurz BKAG - ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Das Bundeskriminalamt (BKA) darf “online-durchsuchen” und der “Bundestrojaner” soll einsatzbereit sein. “Online-Durchsuchungen” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aber stehen die verfassungsrichterlichen Vorgaben entgegen.

Der Präsident des BfV, Heinz Fromm forderte eine Befugnis zur “Online-Durchsuchung” für seine Behörde, noch bevor der Bundesrat das BKAG abgesegnet hatte. Gegenüber der taz argumentierte Fromm:

“Wenn wir von einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische Gefahren bekommen, die wir nicht an die Polizei weitergeben dürfen, dann müssen wir dem Hinweis selbst nachgehen. Das Recht zur Online-Durchsuchung würde unsere Möglichkeiten dabei deutlich verbessern.” …….

Weiterlesen kann man hier mit zahlreichen Kommentaren.

Wie kaum anders zu erwarten, will der BKA-Chef nun natürlich auch “Online-Durchsuchungen” in anderen Bereichen organisierter Kriminalität anwenden, wie Heise-online jetzt meldet.

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Dez 31 2008

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Zum neuen Jahr: Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung

Abgelegt unter Der starke Staat

Alle Jahre wieder: Das gilt nicht nur für das Fest vor genau einer Woche, sondern auch für den heutigen Tag. Gemeinhin nimmt man sich für das neue Jahr etwas vor. Man resümiert das vergangene Jahr. In den Medien häufen sich neben einzelnen aktuellen Nachrichten die mehr oder minder gehaltvollen Jahresrückblicke. Das sollte Grund genug sein, sich diesen Mätzchen nicht anzuschließen. Doch so viel, schon weil es aktuell ist:

In letzter Minute ist doch noch der große Traum von Lichtschwertern und Tarnkappen für das Bundeskriminalamt in Erfüllung gegangen. Nachdem der Bundesrat im zweiten Anlauf am 19.12.2008 dem umstrittenen BKAG zugestimmt hatte, hat nun auch noch Bundespräsident Köhler das Gesetz in fast letzter Sekunde des Jahres abgesegnet. Es wird hiernach in Kraft treten, wenn wir Silvester feiern.

Das BKA bekommt zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Intrumente zur Gefahrenabwehr in die Hand. Es darf ab morgen fast alles, was die Landespolizeien dürfen und noch mehr. Vor allem darf das BKA verdeckte Online-Durchsuchungen vornehmen.

Über die Einzelheiten habe ich hier, hier, hier und dort genug geschrieben. Aber zusätzlich doch noch einmal: Das BverfG hatte am 27.2.2008 in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung erneut und entsprechend der ständigen Rechtssprechung die Eignung und Erforderlichkeit der Online-Durchsuchung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht in Frage gestellt, weil dem Gesetzgeber zur Beurteilung dieser Fragen ein weiter Entscheidungsspielraum zustehe. Der Gesetzgeber für Bundesgesetze ist der deutsche Bundestag und nicht die Regierung, Ministerien oder sonst wer.

Für das BKAG fand am 15.9.2008 eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages statt. In dieser ersten Runde des parlamentarischen Werdegangs eines Gesetzes stand die Eignung und Erforderlichkeit einer Online-Durchsuchung gar nicht auf der Agenda. Es wurden Rechtsexperten befragt: Ob die Online-Durchsuchung zielführend zu den Daten führt, die auf keinem anderen Wege zu erlangen sind, interessierte gar nicht.
Der Gesetzgeber hat diesbezüglich nicht einmal in Angriff genommen, seine “Entscheidungsprärogative” auszuüben, sondern schlicht unterstellt, dass das, was die Herren Schäuble, Zierke oder die Medien, allen voran Annette Rammelsberger und Christian Rath, behaupteten, auch zutreffend sei. Hierüber kann man streiten!

Ebenso sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der Pressegeheimnisschutz sowie der Berufsgeheimnisschutz von Ärzten und Rechtsanwälten in das Ermessen des BKA gestellt sind.
Man fragt sich hier vor allem, wieso ausgerechnet im Kampf gegen den Terror Abgeordnete in einem Abstufungssystem Geistlichen und Strafverteidigern gleichgestellt sind, während Presse, Ärzte und andere Rechtsanwälte, darauf vertrauen müssen, dass das BKA auf ihre Berufung Rücksicht nimmt. Zum Beispiel der Fall Cicero hat gezeigt, dass man sich nicht unbedingt vor Durchsuchungen bei der Presse scheut.

Im Rückblick erstaunt mich allerdings am meisten, dass eine Mehrheit der Bundesbürger gegen Befugnisse, wie die zur Online-Durchsuchung, nichts einzuwenden hat.
Offensichtlich hat gefruchtet: „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten!“ Doch die Geister, die man rief …..
Aber wahrscheinlich ist ein bißchen Geheimpolizei eben gar nicht so schlimm, haben doch die Deutschen auf varierenden Gebieten langjährige Erfahrung mit einer solchen: Metternichs Geheimpolizei, Gestapo, Stasi

Neben dem BKAG tritt im Übrigen mit dem 1.1.2009 die Vorratsdatenspeicherungspflicht für alle Verbindungsdaten im Bereich der Online-Dienste zu der für die Telefondienste hinzu:
Seit 1.1.2008 waren alle Telefondiensteanbieter verpflichtet worden, alle Verbindungsdaten jedes Telefonats, jedes Faxes etc. für sechs Monate zu speichern. Von morgen an gilt das gleiche für jede E-mail und jede Einwahl ins Internet: Verdachtslos und wie der Name schon sagt, auf Vorrat. Der Staat könnte ja nochmal in den nächsten sechs Monaten wissen müssen, ob Oma Erna mit Fritzchen telefoniert hat. Bisher haben leider weder der EuGH noch das BverfG endgültig über die Vorratsdatenspeicherung entschieden.

Vielleicht hilft da wirklich nur eines: Fernkommunikation einstellen, Briefe schreiben und/oder ins Privatleben zurückziehen.

Oderbruch!
Winter im Oderbruch

Hierzu bieten sich Uckermark und Oderbruch hervorragend an! Abnehmende und alternde Bevölkerung, Wildreichtum, dass sich das Jägerherz nur freuen kann und endlose Landschaft.

Ajax im Oderbruch
Auch dem Jagdhund lacht das Herz

Ajax im Oderbruch
Nur Arbeiten ist manchmal uninteressant

Das ist doch mal was und ein Winterspaziergang an alten Oderarmen deutlich besser als krause Gedanken über Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und BKA.

In diesem Sinne

Ein gutes neues Jahr

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Nov 19 2008

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“Das BKA als Hüter der Pressefreiheit?”

Abgelegt unter Der starke Staat, Diary, Juristerei

Nochmal ein neuer Artikel in telepolis am 16.11.2008:

“Wenn der Bock zum Gärtner wird

Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1966 in der so genannten Spiegel-Entscheidung die Bedeutung der Presse in der Demokratie so: “Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.”. Der Bundestag hat jetzt das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG) durchgewunken und damit ein eindeutiges Zeichen gegen die Pressefreiheit gesetzt: Deren Schutz würde in das Ermessen des BKA gestellt……”

Weiter geht es hier!

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Nov 15 2008

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Bundestag stimmt Online-Durchsuchung zu: Online-Durchsuchung zum 1002. Mal

Abgelegt unter Der starke Staat, Diary, Juristerei

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das umstrittene BKA-Gesetz durchgewunken. Damit werden dem BKA erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik eigene Befugnisse zur Gefahrenabwehr eingeräumt: Für die Abwehr der Gefahren durch den internationalen Terrorismus.
Der letzte Feinschliff, den die SPD forderte, ist allerdings wenig geeignet, die verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen. Gerhard Baum - auch Beschwerdeführer im Februar 2008 - kündigte bereits an, gegen das BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.

Nach der Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages am 15. September 2008 war nichts anderes zu erwarten gewesen: Mit 375 Ja-Stimmen wurde das BKA-Gesetz im Bundestag beschlossen. Das ist in der Demokratie so. Die 168 Stimmen, die das umstrittene Gesetz ablehnten, entspricht exakt der Sitzzahl von Parlamentariern, die nicht der großen Koalition angehören. Zieht man die sechs Enthaltungen noch ab, fehlten 64 Mitglieder des Bundestages. Nach Art. 38 I Satz 2 GG sind sie Abgeordneten des deutschen Bundestages “Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.” Manchmal könnte man zu dem Schluss gelangen, dass das unter Parlamentariern nicht allgemein bekannt sei.

Nach dem Mehrheitsbeschluss des Bundestages = dem Gesetzgeber soll das BKA nun im Bereich der Abwehr der Gefahren durch den internationalen Terrorismus Online-Durchsuchungen, große Spähangriffe und Rasterfahndungen etc. vornehmen dürfen. Der Bundesrat muss allerdings dem Gesetz noch zustimmen und hier scheint dem deutschen FBI Widerstand zu drohen. Ausgerechnet Bayern wird sich dank der FDP möglicherweise der Stimme enthalten müssen.

Dass das BKA eigene Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten musste, war mit der Einführung des Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG im Rahmen der Föderalismusreform 2006 beschlossen worden. Daran gibt es grundsätzlich nichts zu deuteln. Problematisch ist am BKA-Gesetz, dass es in dem Gesetz keine klare oder keine nicht mehrdeutige Definition des Begriffs des “internationalen Terrorismus” gibt und damit keine klare Kompetenzzuweisung zwischen BKA oder Landespolizeien gibt. Das war von mehreren Rechtswissenschaftlern in der Expertenanhörung im Innenausschuss kritisiert worden. Prof Kutscha etwa soll im Innenausschuss gesagt haben, dass von Gewerkschaften ausgerufene Streiks Terrorismus seien und unter dieses Gesetz fielen. (Zusammenfassung der Expertenanhörung unter ravenhorst oder hier )

Nur als Farce oder Schönheitsreparatur muss man die Forderungen der SPD und die großzügigen Zugeständnisse der CDU für die Einigung in der vorletzten Woche bezeichnen: Eine Evaluierung sollte selbstverständlich sein. Wenn man es als Sieg der Demokratie bezeichnet, wenn die SPD eine Evaluierung im Gesetz festgeschrieben durchsetzt und die Befugnisse erstmal zeitlich begrenzt eingeräumt werden.
Richtet man das Augenmerk auf die Selbstverständlichkeit, die Evaluierung und zeitliche Begrenzung haben sollten, ist es eine Farce, wenn es als Sieg verkauft wird, diese im Gesetz festzuschreiben. Beachtet man aber, dass es sich hierbei um ein selbstdifferenzielles System handelt und einmal erlangte Befugnisse scheinbar nur dann zurückgenommen werden, wenn Karlsruhe das verlangt, dürfte es wohl sinnvoll sein, beides aller Selbstverständlichkeit zum Trotze im Gesetz explizit festzuschreiben.

Als “Trauerspiel” - im wahrsten Sinne des Wortes: Der Kernbereichsschutz wird zu Grabe getragen! - muss man die Einigung von CDU und SPD bezeichnen, dass der Kernbereichsschutzes durch zwei BKA-Beamten mit Befähigung zum Richteramt und den Datenschutzbeauftragte des BKA sichergestellt werden soll, statt ihn in die Hände eines unabhängigen Richters zu legen. Behördenmitarbeiter können niemals die Unabhängigkeit haben, die in einem so sensiblen Bereich, wie im Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, erforderlich ist. Das BVerfG hatte am 27.2.2008 den Kernbereichsschutz modifizierte (Rn. 277 ff.): Dieser wird nach der Auffassung der Verfassungshüter auch noch eingehalten, wenn solche Daten im wesentlichen automatisiert erhoben werden und dann bei einer Vorabdurchsicht in einem geeigneten Verfahren durch eine unabhängige Kontrollinstanz sichergestellt wird. Damit wird zwar von dem absoluten Erhebungsverbot, das noch aus der Entscheidung zum großen Lauschangriff gelesen werden konnte abgewichen. Gleichwohl muss in Frage zu stellen sein, ob tatsächlich von Beamten des BKA erwartet werden kann, dass sie das fortbestehende Relativierungsverbot einhalten werden: Der Kernbereichsschutz “darf nicht durch Abwägung mit den Strafverfolgungsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden. Zwar wird es stets Formen von besonders gravierender Kriminalität und entsprechende Verdachtssituationen geben, die die Effektivität der Strafrechtspflege als Gemeinwohlinteresse manchem gewichtiger erscheinen lässt als die Wahrung der menschlichen Würde des Beschuldigten. Eine solche Wertung ist dem Staat jedoch durch Art. 1 Abs. 1, Art. 79 Abs. 3 GG verwehrt.” (Rn. 121)
Ob das BVerfG die diesbezügliche Regelung des BKAG unbeanstandet lässt, ist deutlich in Frage zu stellen.

Eine Befugnis für eine Eilregelung bei der Online-Durchsuchung hatte das BVerfG am 27.2.2008 letztlich eingeräumt. Fragwürdig erscheinen aus praktisch-technischen Erwägungen heraus die Gründe, mit denen erklärt wird, man eine Eilbefugnis benötige (S. 10 ff.). Einzig und allein der Fall, in dem das BKA schon einmal auf dem Zielrechner eine Online-Durchsuchung erfolgreich durchgeführt hatte, eignet sich für eine realistische Konstruktion einer nötigen Eilbefugnis. Nur in diesem Fall ist nicht erforderlich eine Durchsuchungs-Software auf das Zielsystem abzustimmen; sie ist bereits vorhanden. Nur in diesem Falle, entsteht ein Zeitpunkt, indem sofortige Zugriffsgelegenheit und Verfügbarkeit der Durchsuchungssoftware zusammenfallen. In allen anderen Fällen muss die Durchsuchungssoftware als “Unikat” bei Information über verwendetes Betriebssystem, Online-Zugang, Firewalls, Virenscanner etc. auf das Zielsystem abgestimmt werden und ist immer von ausreichend Zeit auszugehen, die richterliche Genehmigung einzuholen.

Und darin sei nun ausnahmsweise einmal die Lanze für den BKA-Chef Zierke gebrochen: Am 12.11.2008 gegen 20.00h wurde im ZDF-Infokanal über die Online-Durchsuchung berichtet. Herr Zierke, um Stellungnahme gebeten, hatte hier vollkommen zutreffend explizit erklärt, dass die Durchsuchungssoftware in jedem einzelnen Falle ein Unikat sein müsse, das die Kenntnis aller Systemvoraussetzungen des Zielsystems erforderlich mache. Ohne diese Kenntnisse und ohne dieses Unikat einer Durchsuchungssoftware ist die Infiltration des Zielsystems unmöglich!!
Ansonsten muss man sich allerdings bei der Sendung fragen, was denen eigentlich eingefallen ist, so viele unpräzise oder unzutreffende Behauptungen aufzustellen:
Es ist schlicht falsch, zu behaupten oder suggerieren, das BKA können ohne weiteres auf die privaten Rechner der Bürger zugreifen. Dem widersprach Zierke selbst. Noch nicht einmal Herr Bosbach (CDU) behauptet mehr - entgegen der durchaus vielfältigen Berichterstattung der vergangenen zwei Jahre - dass es mehr als eine erfolgreiche Online-Durchsuchung gegeben habe. Während alle anderen Fälle, die von den Medien behauptet wurden, sich beweisbar im Nichts auflösten, lässt sich dieser eine Fall nicht widerlegen, da der Betroffene selber - der in Berlin lebende als Gefährder geltende Islamist Reda Seyam - trotz anschlagendem Virenscanner einen fragwürdigen E-Mail-Anhang geöffnet haben will. Dieser soll aber im fraglichen Zeitpunkt von mehreren Geheimdiensten beobachtet worden sein - u.a. bei der Anschaffung eines Rechners in einem der einschlägigen Elektronik-Supermärkte, die 0:8:15 Rechner mit Standartkonfiguration verscherbeln -, die Hersteller-Konfiguration beibehalten haben etc.. Damit hatten die Behörden alle Informationen, die sie brauchten. (Burkhard Schröder in Die Online-Durchsuchung, Burkhard und Claudia Schröder, Heidelberg 2008, S. 43)

Es ist auch nicht zutreffend, davon zu sprechen, dass BVerfG habe bereits das BKAG abgesegnet. Im Februar 2008 hatte das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit des § 5 II Nr. 11 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes zu prüfen und diese verneint. Zutreffend ist alleine, dass sich das BVerfG auch mit der Verfassungsmäßigkeit der heimlichen Online-Durchsuchung generell befasst hat und diese unter engen Voraussetzungen als mit der Verfassung vereinbar sah. Ob diese engen Voraussetzungen in der BKAG-Umsetzung wirklich eingehalten sind, wird man sehen müssen. Ebenso hatte das BVerfG bereits einmal über die Rasterfahndung, den großen Lauschangriff und die Telekommunikationsüberwachung entschieden. In diesen Entscheidungen sind zu allen diesen Maßnahmen die Voraussetzungen bzw. Hürden für eine Verfassungsmäßigkeit genannt worden.

Kaum zu glauben ist, dass sich in einer Diskussionsrunde zu diesem Thema Herr Bosbach (CDU), Herr Wiefelspütz (SPD), Herr Beck (Grüne) und Herr Jörges (STERN) minutenlang im Fernsehen gegenseitig ankeifen, dass man kein Wort versteht.
Tatsache ist, dass das BKAG, so wie man es jetzt angenommen hat, zu den verschiedenen Maßnahmen versucht, im Wesentlichen die jeweiligen Vorgaben des BVerfG - teilweise unter Nutzung des Wortlauts des BVerfG - einzuhalten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in der Juristerei einzelne Worte durchaus in der Lage sein können, die Reichweite einer Befugnis umzukehren.
Entstanden ist damit ein Flickwerk, dass für unterschiedliche Maßnahmen unterschiedliche strenge Auflagen zum Kernbereichsschutz normiert und ähnliches.
Das alles war vor dem Innenausschuss des Bundestages am 15.9.2008 von den Rechtsexperten angesprochen worden.
Es stellt sich die Frage, ob ein Gesetz als gute Arbeit bezeichnet werden kann, dass kompliziert für jede einzelne Maßnahme - teilweise wortgetreu - an der vom BVerfG festgelegten Außengrenze der Verfassungsmäßigkeit entlang läuft, so dass jeder Nichtjurist - also die meisten Ermittlungsbeamten und die meisten Betroffenen - natürlich ohne Weiteres die kleinen aber feinen Nuancen klar erkennen kann. (?!)

Ganz so einfach ist es auch nicht, sich auf den Standpunkt zu stellen, “dem BKA würden nur die Befugnisse eingeräumt, die die Länder schon längst hätten.” Exakt um diese Frage geht es auch: Soll eine Super-Bundespolizei-Behörde - ein “deutsches FBI” oder ein “Bundessicherheitshauptamt” entstehen, dass alles darf und alles kann, mit paralleler Zuständigkeit der Landespolizeien? Was ist “internationaler Terrorismus”? Im BKAG fehlt eine exakte Definition, eine klare Kompetenzzuweisung für das BKA, womit man wieder bei der eingangs genannten Frage angekommen ist.

An “Volksverdummung” grenzt es, wenn Herr Bosbach im Fernsehen in eben jener Sendung behauptet, das BVerfG habe die Rasterfahndung nur den Ländern untersagt.
Das BVerfG hatte die Durchführung einer Rasterfahndung auf Basis des § 31 PolG Nordrhein-Westfalens (1990) kassiert. Das war bei jener Verfassungsbeschwerde Verfahrensgegenstand. Abstrakt generell hat das BVerfG erklärt, welche Voraussetzungen es an die Reglung der Befugnis zur Rasterfahndung stellt. An diese Voraussetzungen ist nach § 31 BVerfGG die öffentliche Gewalt, also auch der Bundesgesetzgeber, gebunden: “Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.”

Egal was die Herren Bosbach, Wiefelspütz oder auch der Bundesinnenminister im Moment in aller Öffentlichkeit mit dem Brustton der Überzeugung behaupten. Gerhard Baum (FDP) hat und Renate Künast (Grüne) soll angekündigt haben, Verfassungsbeschwerde erheben zu wollen. Sollte der Bundesrat tatsächlich dem BKAG zustimmen, was scheinbar noch nicht so sicher ist, wie es mal schien, wird das BVerfG ganz klar entscheiden und für alle verbindlich, ob alle Regelungen des BKAG wirklich verfassungsgemäß sind. Und niemand anderes!

Bei aller Diskussion um Online-Durchsuchung und andere umstrittene Maßnahmen, ist leider eine weitere fragwürdige Regelung in den Schatten gestellt worden:
In § 20 u Absatz 2 BKAG sind zwei Berufsgruppen, die nach der StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot genießen, einer im Vergleich zu anderen Berufsgeheimnisträgern Sonderbehandlung unterzogen worden. Im BKAG genießen Ärzte und Journalisten keinen normierten Berufsgeheimnisschutz mehr. Es ist in das billige Ermessen des BKA gestellt, ihre berufliche Sonderrolle zu berücksichtigen.
Bei den Ärzten scheinen zu viele Tatorte Pate gestanden zu haben. Mediziner die unter Berufung auf das Arztgeheimnis den Ermittlungsbehörden unschätzbar wertvolle Informationen über ihren Patienten vorenthalten? Ärztliche Schweigepflicht? Nicht beim BKA!
Und für die Journalisten? Die Bundesregierung hat hiermit ein eindeutigtes Zeichen für ihre “Wertschätzung” einer freien Presse und Informantenschutz gesetzt: Wenn man den ohnehin lückenhaften Pressegeheimnisschutz der StPO für das BKA in ein billiges Ermessen der Behörde zur Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Pressefreiheit absenkt, ist jetzt schon klar, was dabei herauskommt. Wie im Falle Cicero, wird eine falsche Abwägung getroffen, die Verhältnismäßigkeit falsch eingeschätzt und nach zwei Jahren weiß der Journalist, dass die gegen ihn gerichteten Zwangsmaßnahmen vom BVerfG für rechtswidrig erklärt wurden. Für die handelnden Beamten bleibt das selbstverständlich folgenlos. Das ist ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit: “Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.” Für das BKA gilt das nicht!?

Summa summarum lässt sich festhalten, dass der Gesetzgeber, nein die große Koalition, offenkundig Sicherheit über alles stellt. Für jede Befugnis des BKA ist die vom BVerfG benannte äußere Grenze der Verfassungsmäßigkeit - wenn überhaupt, das wird sich zeigen - für die Sicherheit ausgeschöpft worden. Reichlich viel dafür, dass das Wort Sicherheit im Grundrechtskatalog der Art. 1 bis 19 GG gar nicht zu finden ist.
Nochmal zum Mitschreiben: Für einen Wert, der nicht in der Verfassung steht und nur von wenigen Juristen aus der Menschenwürde abgeleitet wird, werden gnadenlos geschriebene Freiheitsrechte der deutschen Verfassung eingeschränkt.
Aber hierzu hatte ich schon einmal geschrieben!

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Nov 06 2008

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Online-Durchsuchung zum 1001. Mal

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Mit kleinen Änderungen hat sich die große Koalition auf das umstrittene BKA-Gesetz entsprechend dem Regierungsentwurf verständigt. Die Bedenken der im Innenausschuss gehörten Rechtsexperten wurden im Wesentlichen in den Wind geschlagen. Kaum etwas anderes war zu erwarten.

Am 15. September 2008 hatten die Rechtsexperten erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen BKA-Gesetzentwurfs angemeldet. Lediglich zwei Juristen hatten nur geringfügige Kritik geübt und den Entwurf für gelungen gehalten und der BKA-Chef wollte zusätzlich die Zulässigkeit des Betreten der Wohnung für seine heimliche Online-Durchsuchung.
Die geäußerten Bedenken sind durch die kleinen Veränderungen nicht ausgeräumt worden.

Es soll keine vernünftige Definition des Begriffs “internationaler Terrorismus” in das Gesetz. Und zum Kernbereichsschutz ist keineswegs angemessen nachgebessert worden.
Natürlich kann man es nur als sinnvoll und vernünftig betrachten, wenn Eingriffsermächtigungen einer Super-Polizeibehörde nach fünf Jahren evaluiert werden und erstmal auf zwölf Jahre begrenzt werden. An den grundsätzlichen Bedenken zur Zuständigkeit des BKA und dem Sinn, Zweck und Durchführbarkeit der Maßnahmen im Einzelnen ändert das allerdings wenig.
Es war allerdings auch kaum zu erwarten.

Es entspricht aber gerade nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wenn es hinsichtlich des Kernbereichsschutzes bei der Formulierung des Regierungsentwurfs bleibt:
“Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig.” In der Entscheidung des BVerfG vom 27.2.2008 heißt es hierzu in Rn. 281:
“Die gesetzliche Regelung hat darauf hinzuwirken, dass die Erhebung kernbereichsrelevanter Daten soweit wie informationstechnisch und ermittlungstechnisch möglich unterbleibt (vgl. zur TelekommunikationsüberwachungBVerfGE 113, 348 <391 f.>; zur akustischen Wohnraumüberwachung BVerfGE 109, 279 <318, 324> ). Insbesondere sind verfügbare informationstechnische Sicherungen einzusetzen. Gibt es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine bestimmte Datenerhebung den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren wird, so hat sie grundsätzlich zu unterbleiben.”
Wenn das Gesetz verlangt, dass die Erhebung solcher Daten unterbleibt, die voraussichtlich “allein dem Kernbereich zuzuordnen” sind, ist das ein deutliches Minus zu den “Kernbereich berühren”.

Außerdem ist in Frage zu stellen, ob die Überprüfung der Kernbereichsrelevanz zweier BKA-Beamter und des Datenschutzbeauftragten des BKA der Anforderung des BVerfG genügt, wenn dieses ein geeignetes Verfahren verlangt, “das den Belangen des Betroffenen hinreichend Rechnung trägt” (Rn. 283).

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Okt 05 2008

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Bald weg frei für Bundeswehr-Einsatz im inland?

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Mit dieser Nachricht - inzwischen ohne Fragezeichen - erfreut die deutsche Medienlandschaft heute die Bürger dieser Republik.

Nennen wir das Kind doch beim Namen: Der Bundesinnenminister fordert die Generalvollmacht für alles ! Selbst weniger extreme Gefolgsleute der CDU/CSU sind natürlich loyal und die SPD lässt genügen, dass die Polizei Indizien für einen zukünftigen Anschlag hat, statt weiterhin die “unmittelbare Gefahr” zu fordern.

Mindestens eine Grundgesetzänderung soll her, damit die Bundeswehr gegen die Bürger marschieren kann, wenn Indizien für einen zukünftigen Anschlag bestehen.

G-8 Gipfel mit “gemeingefährlichen Terroristen” ? Stürmen eines Flugzeugs, weil man bei einem Halbdeutschen islamischen Glaubens einen wie auch immer zu deutenden Brief fand ?

Ich kann hier nur nochmals auf den Artikel von Oliver Lepsius “Das Verhältnis von Sicherheit und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik nach dem 11. September 2001″ verweisen.

Einer nicht zu individualisierenden Gefahrenlage, einer ominösen Bedrohungslage wegen hat sich das von der “Unschuldsvermutung” geprägte Menschenbild zu dem einer abstrakt gefährlichen Gesellschaft gewandelt.

Um einfach nochmal die Sicherheitsgesetzgebung seit dem 11. September 2001 zusammenzufassen:

- 1. Sicherheitspaket (Otto Schilly): Bildung terroristischer Vereinigungen wird unter Strafe gestellt, auch ausländische Organisationen und Sympathieerklärungen strafbar, das Religionsprivileg im Vereinsrecht wird abgeschafft; Flughafenmitarbeiter werden einer besonderen Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
- 2. Sicherheitspaket (Otto Schilly): u.a. erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden, Erleichterung des Datenaustausches zwischen den Behörden, Verschärfung des Ausländer- und Asylverfahrensrechts, bewaffnete Flugbegleiter, biometrische Merkmale für Ausweispapiere & Rasterfahndung.
-Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit (Wolfgang Schäuble): Neben vielem anderen die verstärkte Videaoüberwachung (ggf. Tonaufnahmen) des öffentlichen Raums, verstärkte Gepäckkontrolle auf Bahnhöfen, anlassbezogenes Absuchen der Schließfachanlagen zur Erhöhung der Sicherheit auf Bahnhöfen.
- Anti-Terrordatei, automatische KFZ-Zeichenerfassung, Austausch von Flugpassagierdaten, zum Vertrag von Prüm
- BKA-Gesetz mit erstmals zahlreichen Eingriffsbefugnissen, aber ohne hinreichende Definition des Wortes “internationaler Terrorismus”
- Telekommunikationsüberwachung, großer Lausch- und Spähangriff, Online-Durchsuchung für BKA und diverse Landespolizieien, in Bayern mit staatlichen Einbrüchen und Datenveränderung, etc.
- jetzt auch noch Einsätze der Bundeswehr im Inland
und das Luftsicherheitsgesetz könnte auch noch auf der Agenda stehen, mag das BVerfG dies auch erstmal gestoppt haben.
- Die Ideen von einem Bundessicherheitshauptamtes oder eines deutschen FBI
Und beinahe hätte ich bei den Maßnahmen die “Vorratsdatenspeicherung” vergessen: Als “reine Vorsichtsmaßnahme”! Man kann ja nicht wissen, ob man vielleicht noch wissen können müßte, mit wem Oma Erna am heutigen Tag telefoniert hatte.

Wohl denen, die noch lange gültige Ausweispapiere haben, E-Mails verschlüsseln, anonym surfen, offensichtlich Deutsche sind, nicht Muslime sind und weder mit dem Ausland telefonieren noch verreisen.

Aber was sind nur “terroristische Vereinigungen”, was heißt mit diesen “zu sympatisieren”, was sind “Indizien für zukünftige Gefahren”.

Schade, ich hatte einen so netten und interessanten Tag und mein Deutsch-Drahthaar Ajax vom Teufelslauch musste so viel “arbeiten”, Neues erfahren und wird nun hoffentlich auch unter meiner Regie ein gehorsamer Jagdhund. Der strömende Regen des heutigen Tages hat mich weitaus weniger gestört als dieser weitere Schritt weg von der “freiheitlich demokratischen Grundordnung”. Mag der “Rechtsstaat” auch ein schwer zu definierender Begriff sein: Sollte es tatsächlich ausreichen, dass Gesetze die Eingriffsbefugnisse definieren und kontrolliert werden kann?

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Sep 19 2008

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Nochmal BKA-Gesetz und Expertenanhörung

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Heute morgen hat mich fast der Schlag getroffen, als ich den Satz lesen musste:
“Experten halten BKA-Gesetz größtenteils für verfassungsgemäß, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.09.2008, becklink 266411″
Leider kann ich diese Meldung selbst nicht lesen, aber nach sorgfältiger Lektüre aller Stellungnahmen und allen anderen Informationen, möchte ich dem doch entschieden widersprechen.
Ich habe die Diskussionsrunde mit einigen “einschlägigen Expertenaussagen” eröffnet.
So besteht immerhin Hoffnung, dass sich nicht nur die für den 15.9.2008 geladenen Experten zu Wort melden.

Übrigens kann man sich die ganze Expertenanhörung auch als Live-Aufnahme ansehen. (MODEM oder DSL)
Pausengespräche sind hiervon leider nicht umfasst.

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Sep 16 2008

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BKA-Chef fordert Befugnis zum heimlichen Betreten der Wohnung

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“Wir brauchen verdeckte Einbrüche, damit wir sicher sind, den richtigen Rechner zu erwischen!”
Nur die Forderung nach einem heimlichen Zutrittsrecht - DEM EINBRUCH - ist etwas Neues.
Andererseits wurde nun fast zwei Jahre behauptet, der Bundestrojaner könne ohne weiteres online implementiert werden.

Aber irgendwie ist das schon lustig!
Letzten Endes bedeutet das, dass fast zwei Jahre über eine Ermittlungsmethode gestritten, diskutiert und fabuliert wurde, ja sogar das BVerfG hiermit befasst wurde, die eben doch nicht zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet ist und damit unverhältnismäßig wäre.
Dennoch hält man tapfer daran fest, die Online-Durchsuchung einzuführen.
Soll das alles so einfach sein, dass man nun - mir nichts dir nichts - eine Grundkoordinate der umstrittenen Befugnis - die Infiltrationsart der Online-Durchsuchung - verändern kann oder soll. EINBRUCH! STAATLICHER EINBRUCH! STAATLICHER EINBRUCH zur Vorbereitung des STAATLICHEN HACKINGS!

Feststeht jetzt schon, dass neben dem Eingriff in die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme durch die Online-Durchsuchung für ein heimliches Betreten der Wohnung des Betroffenen zur Infiltration ein Eingriff in die Unverletztlichkeit der Wohnung hinzutreten würde. (BVerfG 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 v. 27.2.2007 Rn. 193)

Darüber, ob ein Eingriff durch die Schranken des Art. 13 GG gerechtfertigt werden könnte, beginnen sich nun die Experten zu streiten. Auch diejenigen, die gestern im Innenausschuss des Bundestages zum BKAG angehört wurden.

Die Professoren Heckmann (S. 25 ff.) und Möstl (S.7 ff.) halten das für möglich. Uneins sind sie darüber durch welche Schranke. Die anderen Juristen schwiegen hierzu jedenfalls in ihrer schriftlichen, vorab vom Bundestag veröffentlichten Stellungnahme. Auf Bundesebene hatte sich ja auch die große Koalition darauf verständigt gehabt, dass die Online-Durchsuchung ohne physischen Zugriff vorgenommen werden sollte.

Vielleicht sollte der Gesetzgeber - also alle unsere gewählten Volksvertreter - sich die Mühe machen, ihre diesbezüglichen Kenntnisse soweit aufzufrischen, dass sie in der Beurteilung von Tauglichkeit und Notwendigkeit diverser Befugnisse nicht blind auf das einzige diesbezügliche Urteil des BKA-Chefs vertrauen müssen.

Ein sehr lebhafter aber etwas schnoddriger Bericht über die Expertenanhörung im Bundestag kommt aus dem Dunstkreis des CCC. (15.9.2008)

Ansonsten brachte die Anhörung im Innenausschuss des Bundestags über die Novelle des BKA-Gesetzes (BKAG-E) auf den ersten Blick nichts Neues - die geladenen Experten ließen an dem Entwurf kein gutes Haar. Auch Lobby-Gruppen wie der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer halten Teile des geplantes Gesetzes für verfassungswidrig. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum stellte im Vorfeld dem Gesetzgeber ein “politisches Armutszeugnis” aus, da “über die Zweckmäßigkeit und politische Klugheit eines Gesetzes nicht mehr diskutiert” werde - eine erneute Klage beim Bundesverfassungsgericht mit Ansage…… (”Des Zierckes neue Gesetz”, Telepolis 16.9.08 von Burkhard und Claudia Schröder)

Interessant, die Aussagen der Experten zusammenfassend und jede Menge Links zu Reaktionen auf ravenhorst

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