Sep 16 2008
BKA-Chef fordert Befugnis zum heimlichen Betreten der Wohnung
“Wir brauchen verdeckte Einbrüche, damit wir sicher sind, den richtigen Rechner zu erwischen!”
Nur die Forderung nach einem heimlichen Zutrittsrecht - DEM EINBRUCH - ist etwas Neues.
Andererseits wurde nun fast zwei Jahre behauptet, der Bundestrojaner könne ohne weiteres online implementiert werden.
Aber irgendwie ist das schon lustig!
Letzten Endes bedeutet das, dass fast zwei Jahre über eine Ermittlungsmethode gestritten, diskutiert und fabuliert wurde, ja sogar das BVerfG hiermit befasst wurde, die eben doch nicht zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet ist und damit unverhältnismäßig wäre.
Dennoch hält man tapfer daran fest, die Online-Durchsuchung einzuführen.
Soll das alles so einfach sein, dass man nun - mir nichts dir nichts - eine Grundkoordinate der umstrittenen Befugnis - die Infiltrationsart der Online-Durchsuchung - verändern kann oder soll. EINBRUCH! STAATLICHER EINBRUCH! STAATLICHER EINBRUCH zur Vorbereitung des STAATLICHEN HACKINGS!
Feststeht jetzt schon, dass neben dem Eingriff in die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme durch die Online-Durchsuchung für ein heimliches Betreten der Wohnung des Betroffenen zur Infiltration ein Eingriff in die Unverletztlichkeit der Wohnung hinzutreten würde. (BVerfG 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 v. 27.2.2007 Rn. 193)
Darüber, ob ein Eingriff durch die Schranken des Art. 13 GG gerechtfertigt werden könnte, beginnen sich nun die Experten zu streiten. Auch diejenigen, die gestern im Innenausschuss des Bundestages zum BKAG angehört wurden.
Die Professoren Heckmann (S. 25 ff.) und Möstl (S.7 ff.) halten das für möglich. Uneins sind sie darüber durch welche Schranke. Die anderen Juristen schwiegen hierzu jedenfalls in ihrer schriftlichen, vorab vom Bundestag veröffentlichten Stellungnahme. Auf Bundesebene hatte sich ja auch die große Koalition darauf verständigt gehabt, dass die Online-Durchsuchung ohne physischen Zugriff vorgenommen werden sollte.
Vielleicht sollte der Gesetzgeber - also alle unsere gewählten Volksvertreter - sich die Mühe machen, ihre diesbezüglichen Kenntnisse soweit aufzufrischen, dass sie in der Beurteilung von Tauglichkeit und Notwendigkeit diverser Befugnisse nicht blind auf das einzige diesbezügliche Urteil des BKA-Chefs vertrauen müssen.
Ein sehr lebhafter aber etwas schnoddriger Bericht über die Expertenanhörung im Bundestag kommt aus dem Dunstkreis des CCC. (15.9.2008)
Interessant, die Aussagen der Experten zusammenfassend und jede Menge Links zu Reaktionen auf ravenhorst

