Nov 09 2008
DJV-Verbandstag: Inhaltlicher Rückblick
Ob die Aussenwirkung von Resolutionen und Beschlüssen eines solchen Verbandstages sonderlich groß ist, ist in Frage zu stellen. Die “Gemeinschaftsbildung” kann aber dazu beitragen, dass Probleme einzelner emotional durch die Gemeinschaft aufgefangen werden. Insofern, durch die Übertragung der Stimmmacht auf Delegierte und durch die Abstimmung im Plenum zeichnen die Beschlüsse des Verbandstages das Meinungsbild der gut 38.000 Mitglieder im deutschen Journalistenverband DJV.
Unter Berücksichtigung dieser Wirkung hat es auf dem Verbandstag einige interessante Entscheidungen gegeben, die es näher zu betrachten gilt.
Modernisierung
Dass der DJV im Rahmen von Tarifverhandlungen bestmögliche Tarifabschlüsse für seine Mitglieder anstrebt, ist Sinn und Zweck der Gewerkschaftsseite in Tarifverhandlungen.
Dass sich der DJV gegen Stellenstreichungen bei Verlagshäusern ausspricht, sollte ebenso selbstverständlich sein. Ansonsten war bereits hier berichtet worden.
Im Zusammenhang mit der Tarifpolitik bleibt interessant, dass aus Landesverbänden mit etablierten Strukturen vor allem Anträge gestellt worden waren, die auf eine Bestätigung traditioneller Tarifpolitik und Festigung bestehender Verhältnisse gerichtet sind. (Angemessene Gehaltsstrukturen geändert angenommen; Ablehnung einer Arbeitszeiterhöhung geändert angenommen; Forderung nach einer Rückkehr zur alten Urlaubs- und Urlaubszeitregelung geändert angenommen etc.)
Mit den schon länger existierenden Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften war es längst überfällig, den Einbezug von Online-Redakteuren in die Tarifverträge zu fordern.
Demgegenüber forderte ein offensichtlich jünger strukturierter Landesverband die Neuausrichtung der Tarifpolitik an der Entwicklung der Medienwelt (Konvergenz der Medien, Europäisierung etc.) Dieser Antrag wurde an den Gesamtvorstand überwiesen.
Hier zeichnet sich ein Phänomen ab: Dort wo der “Nachwuchs” in den Hierarchien der Verbandsstrukturen angekommen ist, tritt nicht nur eine Verjüngung der Entscheidungsstrukturen ein, sondern geht auch eine Modernisierung der inhaltlichen Arbeit von statten, wird eine Orientierung an den aktuellen Bedingungen gesucht.
Dürfte es in einer Vielzahl von Verbänden und Vereinen vergleichbare Effekte geben, stellt sich die Frage, ob es mit dem Denken und Wünschen der älteren Kräfte vereinbar ist, dass die Arbeit nicht ausschließlich am Besitzstandsdenken der Altforderen orientiert bleibt, sondern mit den Jungen eine Anpassung der Verhältnisse vorgenommen wird.
Verdanken Verbände einen Teil ihrer Stabilität zweifellos der Beharrlichkeit der alten Kämpfer, ist es dennoch unumgänglich für eine Modernisierung einzutreten, die für die Jungen heute und morgen den Arbeitsalltag bestimmt. Demgegenüber bleibt ein Festhalten an Traditionen nur noch für diejenigen von Bedeutung, die sich nicht mehr auf die radikalen Veränderungen am Markt werden einstellen müssen.
Ohne dass es um die Herabwürdigung der Verdienste der alten Kämpfer ginge: Eben diese müssen sich die Frage stellen, ob ihre Arbeit heute vor allem ihrem Geltungsbedürfnis entspringt, oder ob ein Verband wie der DJV auch in Zukunft leistungsstark und den Zeitumständen entsprechend gegenwärtig und zukünftig für seine Mitglieder eintreten kann. Diese Frage stellt sich nicht nur beim DJV, sondern auch in anderen Verbänden und Vereinen, in der Politik und in vielen Familienunternehmen.
Äussere Pressefreiheit: Wo Presse draufsteht, hat der Staat draußen zu bleiben
Als Selbstverständnis muss man es betrachten, dass der DJV sich gegen Überwachungsmaßnahmen des Staates wie Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung ausspricht. Der ohnehin lückenhafte strafprozessuale Pressegeheimnisschutz ist im umstrittenen BKA-Gesetz-Entwurf nochmals reduziert worden. Die Ungleichbehandlung von Journalisten zu anderen Berufsgeheimnisträgern ist kaum nachzuvollziehen.
Der gern durchgeführte Praxis, Journalisten zu Beschuldigten zu machen, und damit den Pressegeheimnisschutz auszuhebeln, indem man sie der sukzessiven Beihilfe des Geheimnisverrats bezichtigt, ist durch die Cicero-Entscheidung des BVerfG leider kein Einhalt geboten worden. Leider war diese Entscheidung, anders als der Vorstandsvorsitzende M. Konken dies anlässlich der Entscheidung behauptete, kein Sieg der Pressefreiheit! Es war ein Phyrrussieg, der das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall für verfassungswidrig erklärte, aber nicht die Ursache des Übels trotz bestehender Möglichkeiten an der Wurzel packte. Es ist und bleibt juristisch vertretbar, die sukzessive Beihilfe zum Geheimnisverrat durch den veröffentlichenden Journalisten abzulehnen. Folgerichtig kann der DJV fordern und muss dies auch, dass sich ein Journalist nicht durch die sukzessive Beihilfe zum Geheimnisverrat strafbar macht, damit nicht Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist und daraus resultierend Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot der StPO nicht durch die Strafverstrickungsklausel ausgehebelt werden.
Bedauerlich war, dass in der Arbeitsgruppe aufgrund der späteren Bearbeitung der Brandenburger Anträge nicht die weiterführende Forderung in den im wesentlichen inhaltsgleichen bereits abgesegneten Grundantrag einbezogen wurde. Der DJV Brandenburg hatte gefordert, dass die Landesverbände ihre Satzungen dahingehend ändern, dass die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden etwa durch Informationsweitergaben DJV-Mitgliedern untersagt ist und Ausschlussgrund sein könne.
Mag sich so etwas im Zusammenhang mit der Pressefreiheit selbstverständlich anhören, soll es immer wieder Journalisten geben und gegeben haben, die dem zuwiderhandeln und auf der Gehaltsliste etwa des BND stehen. Hieran haben leider auch entsprechende Reglungen im dt. Pressekodex und interne Dienstanweisungen im BND (S. 21-23), die das untersagen , nichts geändert. Es hätte dem DJV gut angestanden, sich hier klar zu positionieren, dass die freie Presse seine Informationen nicht dem Staat zur Zweitverwertung zur Verfügung stellt.
Innere Pressefreiheit: Pressefreiheit des Redakteurs vs. Pressefreiheit des Verlegers
Schlicht unzutreffend ist es, wenn auf dem Verbandstag mehrfach darauf hingewiesen wurde, einziger Träger der individuellen Pressefreiheit sei der Journalist oder Redakteur.
Sieht man davon, dass die Bezeichnung “individuelle” im Zusammenhang mit dem nur juristisch fassbaren Begriff “Pressefreiheit” nicht juristisch kategorisierend ist, ist die Behauptung auch dann falsch, wenn sie der verfassungsrechtlichen Kategorie “subjektives Abwehrrecht” zugeordnet werden soll:
Nach der ständigen Rechtssprechung des BVerfG seit der Spiegel-Entscheidung von 1966 “wird ein subjektives Grundrecht für die im Pressewesen tätigen Personen und Unternehmen gewährt, das seinen Trägern Freiheit gegenüber staatlichen Zwang verbürgt …..” (S.175). “Die in Art. 5 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen.” (S. 176). Dem steht nicht die auf dem Verbandstag verabschiedete Neufassung des Berufsbildes des Journalisten entgegen. Der DJV setzt damit für sein Berufsbild die hauptberufliche Tätigkeit als Journalist voraus, gleichwohl entspricht das nicht den Voraussetzungen, die an den Träger der Pressefreiheit verfassungsrechtlich geknüpft werden. Auch der nebenberuflich Publizierende, ist bezogen auf seine publizistische Tätigkeit Träger der Pressefreiheit, wie selbstverständlich auch der Verleger. Es lässt sich darüberhinaus auch und gerade in Hinblick auf die modernen und allgemein zugänglichen Medien vertreten, dass jedermann Träger der Pressefreiheit sein kann.
Mag das vielen Journalisten und den Funktionären nicht passen, mögen sie hierdurch möglicherweise auch in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, gibt es kein plausibles Argument, warum sich Blogger oder Bürgerreporter im Verhältnis zum Staat nicht in Ausübung ihrer publizistischen Tätigkeit auf die Pressefreiheit berufen können sollten. Mag der DJV für eine Qualitätssicherung - wenn denn Journalisten darauf bestehen, dass sie tatsächlich und ausschließlich Qualitätsarbeit leisten - ein Berufsbild beschließen , lässt sich hieraus keinerlei Rückschluss auf die verfassungsrechtliche Konzeption der Pressefreiheit entnehmen. Das gilt auch dann, wenn Funktionäre es anders sehen wollen.
Im Verhältnis zum Verleger kann sich der Redakteur genausowenig als alleiniger Inhaber der Pressefreiheit aufspielen. Ohne hier in die Tiefe zu gehen: Die Besonderheiten des Medienarbeitsrechts, wie die so genannte Tendenzfreiheit als Teil der Pressefreiheit und die über § 118 I 1 Nr. 2 BetrVG eingeschränkte Mitbestimmung in Tendenzbetrieben, lassen sich ausschließlich aus der Pressefreiheit des Verlegers und damit der geistigen und wirtschaftlichen Konkurrenz zwischen Unternehmen und Belegschaft im Tendenzbetrieb erklären. (Nachzulesen bei Dörner in Löffler, Presserecht, 5. Aufl., München 2006, S. 1429 ff.)
Mag der Landesvorsitzende Baden-Württembergs es als seine Aufgabe als “Arbeiterführer” ansehen, die Pressefreiheit dem Verleger abzusprechen und alleine für den Journalisten zu fordern, entspricht das nicht der Rechtsrealität. Das gilt selbst dann, wenn sich Verleger des Raubtierkapitalismus bedienen. Und Behauptungen werden durch ständige Behauptungen nicht wahrer.
Es bleibt zu überdenken, wer oder was die größere Gefahr für die Pressefreiheit darstellt, um weiterhin den Privilegien der Presse würdig zu sein: “Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates.” (Spiegelentscheidung S. 174)
Es ist für die Pressefreiheit kontraproduktiv, die Intervention des Staates zu fordern, um die arbeitsrechtlich andere Seite, aber den zweiten aktiven Teil der freien Presse zu dirigieren.
Karl Geibel mag ein rühriger und altgedienter “Arbeiterführer” sein, die Staatsfreiheit der Presse fördert er mit seinen Behauptungen nicht.
Sonderrolle des DJV Brandenburg
Ich hatte es angedeutet: Das Verhältnis des DJV Brandenburg zum Bundesverband und anderen Landesverbänden ist nicht einfach. Gelöst werden kann es hier freilich nicht. Im Wesentlichen sind alle Brandenburger Anträge mit Unterstützung des Präsidiums mehr oder minder behandelt worden. Zweifellos hätte man den einen oder anderen Antrag auch diplomatischer formulieren können.
Einige Anträge sind nachher im Plenum mit dem Antrag auf Rückkehr zur Tagesordnung in die Tonne getreten worden. Man kann sich darüber juristisch streiten, ob es juristisch zulässig ist, das zuzulassen. Man wird sehen!
Ein echtes Trauerspiel ist es, wenn über gute, brandenburgische Anträge abgestimmt wurde und diese abgelehnt wurden, weil sie aus Brandenburg kommen: So z.B. die vollkommen legitime Frage, warum zu Sitzungen in der ersten und nicht in der zweiten Klasse angereist wird.
Ebenso legitim ist die Forderung und in puncto Transparenz eines Verbandes mit gut 38.000 Mitgliedern geboten, sich natürlich auf freiwilliger Basis als Verband selbst den Infomations- und Tranzparenzgebot des Informationsfreiheitsgesetzes zu unterwerfen. Schließlich bietet gerade dieses Gesetz auch und vor allem Journalisten neben dem Auskunftsanspruch nach den Pressegesetzen einen weiteren justiziablen Ansatzpunkt, Informationen und Akteneinsicht zu erhalten. Es ist schon verwunderlich, dass gerade Journalisten eine solche Forderung nach Tranzparenz im eigenen Verband mit solch klarem Votum ablehnen.
Klarer Widerrede begegnete die Forderung nach einem Kritikforum für den Verband. Das bedeutet zweifellos ein gewisses Maß an Arbeit. Es sollte unter zivilisierten Menschen dennoch Konsens sein, dass in einem solchen nicht dumm rumzupöbeln ist. Und ein solches Forum würde neben aller Kritik, die möglicherweise tatsächlich kommen würde, bestimmt eine Verbindung zur Basis von immerhin über 38.000 Mitglieder herstellen können, die deren Interessen erkennbar machen würde. Kaum verständlich das Funktionäre nicht die Information haben wollen, die sie benötigen, um Interessenvertretung ernsthaft betreiben zu können.
Abschließend sei zum Verhältnis zum DJV Brandenburg noch erwähnt, dass der Verbandstag mit klarer Mehrheit abgelehnt hat, den DJV Brandenburg gleichzubehandeln, was auch immer das heißen mag.
Entlastung des Vorstandes
Last but not least sei noch aufgrund der Tagesaktualität darauf hingewiesen, dass der Bundesvorstand des DJV am ersten Tag durch die Delegierten entlastet worden war. Trotz des Hinweises, dass das Nicht-Entlasten nicht bedeute, dass der Vorstand nie für den Haushalt 2007 entlastet würde, winkten die Delegierten mit geringen Widerstand den Haushalt durch.
Während bezogen auf die Finanzkrise zahlreiche Stimmen eine stärkere Managerhaftung, am besten strafrechtlicher Natur, fordern, scheint es auch bei den Delegierten des DJV noch nicht angekommen zu sein, dass es ihre Verantwortung - entsprechend in Aktiengesellschaften die der Aktionärsversammlung - ist, Vorstand und Manager für Versagen in die Haftung zu nehmen und nicht als Stimmvieh versagend mir nichts dir nichts durchzuwinken.
Ansonsten sind aber dennoch noch zahlreiche Beschlüsse und Resolutionen verabschiedet worden und viele sinnvolle Anträge angenommen worden, was weder bestritten noch unter den Teppich gekehrt werden soll.







